Lichtsteuerung und Gebäudeautomation sind in der EU-Taxonomie ausdrücklich genannt: Die Tätigkeit 7.5 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 erfasst die Installation, Wartung und Reparatur von Geräten zur Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – darunter Präsenz- und Tageslichtsensoren, Gebäudeautomationssysteme und Beleuchtungssteuerungen. Für Unternehmen, Investoren und Finanzierer heißt das: Eine solche Maßnahme kann als Beitrag zum Klimaschutz im Sinne der Taxonomie eingeordnet werden, wenn alle Bedingungen erfüllt und dokumentiert sind. Dieser Ratgeber erklärt den Wortlaut, die Bedingungen und was das für Ihre Investitionsentscheidung bedeutet.

Was die EU-Taxonomie ist

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Grundlage ist die Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852, die seit dem 12.07.2020 in Kraft ist. Sie kennt sechs Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie Biodiversität und Ökosysteme.

Welche Tätigkeit wann einen wesentlichen Beitrag leistet, legen delegierte Rechtsakte mit technischen Bewertungskriterien fest. Für Klimaschutz und Anpassung ist das die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139, die seit Januar 2022 gilt. Damit eine Tätigkeit insgesamt als taxonomiekonform gilt, muss sie laut Verordnung vier übergeordnete Bedingungen erfüllen – vereinfacht: einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leisten, die anderen Ziele nicht erheblich beeinträchtigen („Do No Significant Harm“, DNSH), einen Mindestschutz einhalten und die technischen Bewertungskriterien erfüllen.

Tätigkeit 7.5: der Wortlaut

Kapitel 7 des Klima-Rechtsakts behandelt Baugewerbe und Immobilien. Tätigkeit 7.5 lautet sinngemäß: Installation, Wartung und Reparatur von Instrumenten und Geräten zur Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet sie, wenn sie aus einer dieser Einzelmaßnahmen besteht:

BuchstabeEinzelmaßnahme nach 7.5Bezug zur Lichtsteuerung
aZonenthermostate, intelligente Thermostatsysteme und Sensorik, einschließlich Präsenz- und Tageslichtsensorendirekt: Präsenz- und Tageslichtsensoren
bGebäudeautomations- und Steuerungssysteme, Gebäudeenergiemanagementsysteme, Beleuchtungssteuerungen und Energiemanagementsystemedirekt: Beleuchtungssteuerung, Energiemanagement
cintelligente Zähler für Gas, Wärme, Kälte und Stromindirekt: Messung als Datenbasis
dFassaden- und Dachelemente mit Sonnenschutz- oder Sonnensteuerungsfunktionkein direkter Bezug

Drei Punkte sind für die Praxis wichtig:

  • Ermöglichende Tätigkeit: 7.5 ist ausdrücklich als ermöglichende Tätigkeit nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. i der Taxonomie-Verordnung eingestuft. Sie senkt den Verbrauch nicht selbst, sondern ermöglicht den effizienten Betrieb des Gebäudes.
  • Kein Mindestwert: Anders als bei vielen Gebäude-Tätigkeiten verlangt 7.5 für den Klimaschutz-Beitrag keinen bestimmten Effizienzgewinn. Maßgeblich ist, dass die Maßnahme zu einer der genannten Kategorien gehört.
  • Schlanke DNSH-Prüfung: Für 7.5 ist nur die Anpassung an den Klimawandel nach dem generischen Anhang A zu prüfen; für Wasser, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Biodiversität ist laut Rechtsakt nichts zu prüfen.

Als typische Wirtschaftszweige nennt der Rechtsakt unter anderem die NACE-Codes F42, F43 und M71 – also Bau- und Installationsgewerbe sowie Ingenieurbüros.

Tätigkeit 7.3: wenn auch die Leuchten getauscht werden

Wer zusammen mit der Steuerung die Leuchten erneuert, berührt zusätzlich Tätigkeit 7.3, „Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten“. Dazu gehört die Installation und der Austausch energieeffizienter Lichtquellen. Hier sind die Hürden höher: Die Maßnahmen müssen die nationalen Mindestanforderungen aus der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie erfüllen und, soweit eine Energieverbrauchskennzeichnung besteht, in den beiden höchsten besetzten Energieklassen eingestuft sein. Zudem gelten für 7.3 weitere DNSH-Kriterien.

Praktisch heißt das: Die Lichtsteuerung selbst fällt unter 7.5, die neuen LED-Leuchten unter 7.3 mit eigener Prüfung. Mehr zur sinnvollen Kombination lesen Sie im Ratgeber LED-Umrüstung mit Sensorik.

Was das für Investoren und Finanzierung bedeutet

Die Taxonomie wirkt vor allem über Berichte. Nicht-Finanzunternehmen, die berichtspflichtig sind, legen offen, welcher Anteil ihrer Umsätze, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben taxonomiekonform ist. Finanzunternehmen legen offen, welcher Anteil ihrer Investitionen und Kredite auf nachhaltige Tätigkeiten entfällt. Daraus ergeben sich drei Perspektiven:

  • Für Gebäudeeigentümer und Unternehmen: Ausgaben für eine Lichtsteuerung lassen sich einer ausdrücklich genannten Taxonomie-Tätigkeit zuordnen. Wie sie in Ihre CapEx-Kennzahl einfließen, regeln die Offenlegungsvorschriften; die Zuordnung klären Sie mit Ihrer Wirtschaftsprüfung.
  • Für Investoren und Immobilienfonds: Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung sind eine nachvollziehbare Einzelmaßnahme, deren Klimabeitrag im Rechtsakt verankert ist.
  • Für die Finanzierung: Banken müssen ihre eigene Taxonomie-Quote ermitteln. Eine sauber dokumentierte Maßnahme mit klarer Zuordnung erleichtert diese Bewertung. Ob eine Bank daraus bessere Konditionen ableitet, entscheidet sie selbst.

Dokumentation: was Sie für den Nachweis brauchen

Taxonomiekonformität wird nicht bescheinigt, sondern vom berichtenden Unternehmen festgestellt und geprüft. Hilfreich sind deshalb Unterlagen, die die Zuordnung zu 7.5 nachvollziehbar machen:

  • Leistungsbeschreibung, aus der hervorgeht, dass Sensorik, Beleuchtungssteuerung und Energiemanagement installiert werden.
  • Datenblätter der eingesetzten Komponenten, etwa Präsenz- und Tageslichtsensoren wie IFS105SE oder EFS106.
  • Inbetriebnahme- und Zonenpläne, die zeigen, wie Belegungserkennung und Zonierung umgesetzt sind.
  • Monitoringdaten, die die Wirkung im Betrieb belegen, siehe Energiemonitoring und Belegungsdaten.
  • Klimarisikobetrachtung für die DNSH-Prüfung zur Anpassung an den Klimawandel, soweit Ihre Prüfer sie verlangen.

Taxonomie, Förderung und Pflicht: drei verschiedene Dinge

Eine taxonomiekonforme Maßnahme bekommt dadurch keinen Zuschuss. Förderung richtet sich nach eigenen Programmen: Lichtsteuerung kann als Teil eines Gebäudeautomations-Pakets der Klasse B über die BEG EM mit 15 % gefördert werden, während Beleuchtung als eigene Einzelmaßnahme seit 21.07.2026 gestrichen ist. Details stehen im Ratgeber Förderung Lichtsteuerung 2026. Welche Klassen gemeint sind, erklärt Gebäudeautomation nach DIN V 18599-11.

Die gesetzliche Pflicht wiederum ergibt sich aus dem GModG, siehe Lichtsteuerung Pflicht 2026–2029. Im besten Fall erfüllt eine Maßnahme alle drei Ebenen: Sie erfüllt die Pflicht, wird als Teil eines GA-Pakets gefördert und lässt sich der Taxonomie zuordnen. Die mögliche Einsparung schätzen Sie mit dem Einsparrechner ab.

So unterstützen wir Sie

Wir nehmen Ihr Gebäude vor Ort auf, planen Sensorik und Zonierung und zeigen Ihnen das Ergebnis vorab in 3D in Sensora. Die Montage übernehmen wir in der Regel selbst, auf Wunsch auch Ihr eigener Elektrofachbetrieb. Jedes Projekt setzen wir mit dem AU-Manager um, sodass Belegungserkennung, Zonierung und Monitoring inklusive sind. Leistungsbeschreibung, Zonenpläne und Monitoringdaten erhalten Sie so, dass Ihre Prüfer die Zuordnung nachvollziehen können. Für Ihr Projekt erreichen Sie uns über die Kontaktseite.

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Häufige Fragen

Fällt Lichtsteuerung unter die EU-Taxonomie?

Ja. Tätigkeit 7.5 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nennt unter anderem Präsenz- und Tageslichtsensoren sowie Beleuchtungssteuerungen, Gebäudeautomation und Energiemanagementsysteme als Einzelmaßnahmen mit wesentlichem Beitrag zum Klimaschutz. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Muss eine Lichtsteuerung eine bestimmte Einsparung nachweisen, um taxonomiekonform zu sein?

Für den Klimaschutz-Beitrag nach 7.5 verlangt der Rechtsakt keinen Mindestwert, maßgeblich ist die Zugehörigkeit zu einer der genannten Einzelmaßnahmen. Zusätzlich sind die DNSH-Prüfung zur Klimaanpassung und der Mindestschutz zu beachten.

Was ist der Unterschied zwischen Tätigkeit 7.3 und 7.5?

7.5 betrifft Mess-, Regel- und Steuerungstechnik wie Sensoren und Beleuchtungssteuerung. 7.3 betrifft energieeffiziente Geräte, darunter Lichtquellen, mit zusätzlichen Anforderungen, etwa an die beiden höchsten besetzten Energieklassen, und weiteren DNSH-Kriterien.

Bekomme ich für eine taxonomiekonforme Maßnahme Fördergeld?

Nein, die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, kein Förderprogramm. Lichtsteuerung kann aber als Teil eines Gebäudeautomations-Pakets der Klasse B über die BEG EM mit 15 % gefördert werden.

Welche Unterlagen helfen beim Nachweis?

Leistungsbeschreibung, Datenblätter der Sensoren, Inbetriebnahme- und Zonenpläne, Monitoringdaten und gegebenenfalls eine Klimarisikobetrachtung für die DNSH-Prüfung. Die Einstufung nimmt das berichtende Unternehmen mit seiner Wirtschaftsprüfung vor.

Quellen