Wer Beleuchtung auf LED umrüstet, sollte die Sensorik gleich mitplanen. LED senkt die Leistung jeder Leuchte, eine Lichtsteuerung senkt die Zeit und das Niveau, mit dem sie betrieben wird – beide Effekte wirken zusammen. Werden Sensoren erst Jahre später ergänzt, fallen Planung, Deckenarbeiten und oft auch ein Treibertausch ein zweites Mal an. Dieser Ratgeber zeigt die sinnvolle Reihenfolge, worauf Sie bei den Leuchten achten sollten und wie es aktuell um die Förderung steht.
Warum LED allein nur die halbe Lösung ist
Eine LED-Leuchte braucht für dieselbe Lichtmenge deutlich weniger Leistung als eine Leuchtstoff- oder Entladungslampe. Sie brennt aber genauso lange, wie sie eingeschaltet ist – auch in leeren Gängen, an sonnigen Fensterplätzen oder nachts in der Halle. Genau dort setzt die Lichtsteuerung an:
- Präsenzerkennung schaltet oder dimmt Licht, wenn niemand da ist.
- Tageslichtnutzung ergänzt nur das fehlende Licht, statt immer mit voller Leistung zu leuchten.
- Konstantlichtregelung nutzt die Reserve, die neue Anlagen wegen des Wartungsfaktors haben: Eine neue Anlage ist bewusst heller ausgelegt, als es am Anfang nötig wäre, und kann zu Beginn gedimmt betrieben werden.
- Monitoring macht sichtbar, wo und wann Licht tatsächlich gebraucht wird.
Zusammen ergibt sich je nach Gebäude und Nutzung ein Einsparpotenzial von bis zu 92 % gegenüber einer ungesteuerten Bestandsanlage. Wie viel es bei Ihnen ist, können Sie mit dem Einsparrechner abschätzen; die Methodik erläutert der Ratgeber Energieeinsparung durch Lichtsteuerung berechnen.
Die richtige Reihenfolge
Ein LED-Projekt mit Sensorik folgt einem klaren Ablauf. Entscheidend ist, dass das Steuerungskonzept feststeht, bevor die Leuchten bestellt werden:
- Bestandsaufnahme: Leuchten, Treiber, Montagehöhen, Nutzung, Tageslichteinfall und vorhandene Leitungswege erfassen.
- Lichtplanung: erforderliche Beleuchtungsstärken nach DIN EN 12464-1 und ASR A3.4 festlegen. Mehr dazu im Ratgeber Beleuchtungsstärke nach ASR A3.4 und DIN EN 12464-1.
- Steuerungskonzept: Zonen, Grundlicht, Nachlaufzeiten, Tageslichtbereiche und Datenanbindung definieren.
- Leuchten- und Treiberauswahl: passend zum Steuerungskonzept, mit dimmbarem Treiber und Sensorvorbereitung.
- Montage und Inbetriebnahme: Leuchten und Sensoren in einem Arbeitsgang, anschließend Gruppen und Szenen konfigurieren.
- Optimierung im Betrieb: Einstellungen anhand der Belegungsdaten nachjustieren.
Wer diese Schritte trennt, zahlt mehrfach: für eine zweite Planung, einen zweiten Einsatz mit Hubsteiger in der Halle und unter Umständen für neue Treiber, weil die zuerst gewählten nicht dimmbar waren.
Treiber dimmbar wählen
Der LED-Treiber entscheidet, ob eine Leuchte später überhaupt gesteuert werden kann. Achten Sie bei der Ausschreibung auf:
- eine Dimmschnittstelle (0–10 V, 1–10 V, DALI oder PWM), passend zum geplanten System,
- einen großen Dimmbereich für Grundlicht und Tageslichtregelung,
- Dim-to-off, damit die Leuchte über das Steuersignal ausschalten kann und ein Sensor in der Leuchte versorgt bleibt,
- einen 12-V-DC-Hilfsausgang (AUX), aus dem Sensor oder Funkmodul versorgt werden.
Unsere Leuchtensensoren IFS108 und EFS106 werden laut Datenblatt über diese 12-V-AUX-Schnittstelle versorgt, der Bluetooth-Node FA102 über den 12-V-DC-Hilfsausgang dimmbarer LED-Treiber mit Dim-to-off. Die Unterschiede der Schnittstellen erklärt der Ratgeber Dimmbare LED-Leuchten: 1–10 V, 0–10 V, DALI und Dim-to-off.
Sensoren ab Werk: Lichtsteuerung auf Leuchtenebene
Besonders elegant ist es, wenn der Sensor bereits in der Leuchte sitzt. Bei der Lichtsteuerung auf Leuchtenebene (LLLC) erhält jede Leuchte ihren eigenen Präsenz- und Tageslichtsensor und kommuniziert per Bluetooth Mesh mit den anderen Leuchten. Für die Umrüstung hat das mehrere Vorteile:
- Keine zusätzlichen Steuerleitungen: Die Leuchte wird wie gewohnt an die Versorgung angeschlossen.
- Plug-and-Play: Der IFS108 wird über den 2,5-mm-Anschlusssockel SC05, der EFS106 über den 3,5-mm-Sockel SC01 mit der Leuchte verbunden.
- Feine Regelung: Jede Leuchte reagiert auf Präsenz und Tageslicht an ihrem eigenen Standort.
- Flexible Zonen: Gruppen werden per App angelegt und bei Umnutzung neu zugeordnet.
Für Hallen mit Montagehöhen bis 22 m eignet sich der EFS106, für Büros, Flure und Klassenzimmer mit 2 bis 5 m der IFS108 oder der IFS105SE. Leuchtenhersteller können den FA102 integrieren und nicht Bluetooth-fähige Eco-Sensoren wie den MWS105E anschließen. Hintergründe im Ratgeber LLLC – Lichtsteuerung auf Leuchtenebene, Anwendungsbeispiele unter Hallen und Logistik.
Pflicht und Förderung: aktueller Stand
Gesetzliche Pflicht nach GModG
Nach § 56 Abs. 6 GModG müssen Nichtwohngebäude mit einer Heizungs-, Klima- oder kombinierten Lüftungsanlage über 70 kW bis 31.12.2029 eine automatische Beleuchtungssteuerung haben; Zonierung und Belegungserkennung sind als Soll-Vorschrift der Regelfall. Die Beleuchtung selbst zählt nicht zum Schwellwert – die Schwelle ist aber nur der Auslöser: Ist sie überschritten, gehört die Beleuchtung als gebäudetechnisches System zur Pflicht. Und auch wenn Abs. 6 laut Wortlaut nicht bußgeldbewehrt ist, liefern die Sensoren Belegungs- und Verbrauchsdaten für die Gebäudeautomation nach Abs. 1, deren Fehlen mit Bußgeld belegt ist. Wer jetzt auf LED umrüstet, sollte die Steuerung also gleich mitdenken. Details auf der Seite Lichtsteuerung als Pflicht und im Ratgeber § 56 GModG: Gebäudeautomation und Beleuchtung.
Förderung
Die Förderlandschaft hat sich verändert: Seit 21.07.2026 ist Beleuchtung keine eigene BEG-Einzelmaßnahme mehr. Ein reiner LED-Leuchtentausch wird über die BEG damit nicht mehr gefördert, und im EEW-Modul 4 ist allgemeine Innen- und Außenbeleuchtung nicht förderfähig.
Das heißt aber nicht, dass Lichtsteuerung leer ausgeht. Nach Nr. 5.2 c der BEG EM wird bei Nichtwohngebäuden MSR-Technik für Gebäudeautomation mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 mit 15 % gefördert; die Lichtsteuerung kann Teil eines solchen GA-Pakets sein. Voraussetzungen sind unter anderem ein Energieeffizienz-Experte und ein Antrag vor Vorhabenbeginn. Und unabhängig von jeder Förderung beginnt die Einsparung mit dem ersten Betriebstag. Alle Details im Ratgeber Förderung für Lichtsteuerung: BAFA und BEG und zur Einordnung der Klassen im Ratgeber Gebäudeautomation-Klassen nach DIN V 18599-11.
Typische Fehler bei der Umrüstung
- Nicht dimmbare Treiber werden aus Kostengründen gewählt und verhindern später eine Steuerung.
- Sensoren werden nachträglich ergänzt, sodass ein zweiter Einsatz an der Decke nötig wird.
- Zonen werden nicht geplant, große Flächen schalten als Ganzes.
- Keine Daten: Ohne Monitoring bleibt unklar, ob Nachlaufzeiten und Tageslichtregelung wirklich passen.
Wer im Bestand nachrüstet, findet weitere Hinweise im Ratgeber Lichtsteuerung nachrüsten. Welcher Sensor zu Ihrer Situation passt, zeigt der Sensor-Finder.
So unterstützen wir Sie
Wir nehmen Ihr Gebäude vor Ort auf, planen LED-Leuchten und Sensorik als ein Konzept und machen das Ergebnis in unserer 3D-Software Sensora vorab sichtbar. Die Montage übernehmen wir in der Regel selbst, auf Wunsch Ihr eigener Elektrofachbetrieb. Über den AU-Manager liefern alle Sensoren Belegungserkennung, Zonierung und Monitoring. Sprechen Sie uns über Kontakt an.
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Häufige Fragen
Sollte ich bei der LED-Umrüstung gleich Sensoren einbauen?
Ja, in den meisten Fällen. Planung, Deckenarbeiten und Inbetriebnahme fallen dann nur einmal an, und die Treiber werden von Anfang an passend gewählt. Werden Sensoren später ergänzt, ist oft ein zweiter Einsatz und teils ein Treibertausch nötig.
Welche LED-Treiber brauche ich für eine spätere Lichtsteuerung?
Dimmbare Treiber mit einer Schnittstelle wie 0–10 V, 1–10 V, DALI oder PWM, möglichst mit großem Dimmbereich, Dim-to-off und 12-V-Hilfsausgang. Unsere Leuchtensensoren und der FA102 werden laut Datenblatt aus dieser 12-V-Versorgung gespeist.
Wird die LED-Umrüstung noch gefördert?
Beleuchtung ist seit 21.07.2026 keine eigene BEG-Einzelmaßnahme mehr. Lichtsteuerung kann aber Teil eines Gebäudeautomations-Pakets mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 sein, das mit 15 % gefördert wird. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Was bedeutet LLLC bei der LED-Umrüstung?
LLLC steht für Lichtsteuerung auf Leuchtenebene: Jede Leuchte hat einen eigenen Präsenz- und Tageslichtsensor und kommuniziert per Funk mit den anderen. Sensoren wie IFS108 oder EFS106 werden plug-and-play über einen Anschlusssockel mit der Leuchte verbunden, zusätzliche Steuerleitungen entfallen.
Ist eine Lichtsteuerung bei der Sanierung Pflicht?
Für Nichtwohngebäude mit Heizungs-, Klima- oder kombinierter Lüftungsanlage über 70 kW verlangt § 56 Abs. 6 GModG bis 31.12.2029 eine automatische Beleuchtungssteuerung. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.




