Die Klassen A bis D nach DIN V 18599-11 beschreiben, wie weit ein Gebäude automatisiert ist – von „nicht energieeffizient“ (D) bis „hoch energieeffizient“ (A). Grundlage der Funktionsliste ist die DIN EN ISO 52120-1, die Nachfolgerin der EN 15232. Für Eigentümer und Planer von Nichtwohngebäuden ist die Einstufung seit 2026 doppelt relevant: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verlangt im Neubau einen Mindest-Automationsgrad, und die BEG-Förderung setzt für Gebäudeautomation mindestens Klasse B voraus. Die Beleuchtungssteuerung ist dabei einer der Bausteine, die in die Bewertung einfließen.
Was die Klassen A bis D bedeuten
Die Einteilung in vier Klassen stammt ursprünglich aus der EN 15232 und wurde in die DIN EN ISO 52120-1 überführt. DIN V 18599-11 übernimmt das Prinzip für die deutsche Energiebilanzierung von Gebäuden. Vereinfacht lassen sich die Klassen so beschreiben:
| Klasse | Bezeichnung | Typisches Bild im Gebäude |
|---|---|---|
| A | hoch energieeffiziente Gebäudeautomation | vernetzte, bedarfsgeführte Regelung aller Gewerke, Funktionen greifen ineinander, kontinuierliches Monitoring |
| B | weiterentwickelte Gebäudeautomation | bedarfsabhängige Regelung mit zentraler Überwachung, Gewerke sind miteinander verknüpft |
| C | Standard-Gebäudeautomation | übliche Regelung einzelner Anlagen, Referenzniveau für die Bilanzierung |
| D | nicht energieeffiziente Gebäudeautomation | kaum oder keine Automation, Anlagen laufen weitgehend unabhängig vom Bedarf |
Klasse C dient als Referenz. Gebäude mit Klasse B oder A schneiden in der Bilanz besser ab, weil Anlagen nur dann laufen, wenn sie gebraucht werden. Klasse D schneidet schlechter ab. Wie stark sich die Einstufung auf den berechneten Energiebedarf auswirkt, regeln die Faktoren und Rechenverfahren der Normen – diese Werte hängen vom Gebäudetyp und vom Gewerk ab und sollten immer direkt aus der Norm übernommen werden.
Wie die Einstufung zustande kommt
Die DIN EN ISO 52120-1 listet für jedes Gewerk Funktionen in mehreren Ausprägungen auf – von „keine Automation“ bis „vollautomatisch und bedarfsgeführt“. Für jede Funktion ist hinterlegt, welche Ausprägung mindestens für Klasse C, B oder A nötig ist. Ein Gebäude erreicht eine Klasse nur dann, wenn die relevanten Funktionen der installierten Gewerke diese Mindestausprägung erfüllen.
Daraus folgt eine wichtige Regel: Das schwächste relevante Gewerk begrenzt das Ergebnis. Eine sehr gute Lichtsteuerung hebt ein Gebäude nicht auf Klasse B, wenn die Heizungsregelung nur das Niveau von Klasse D hat. Umgekehrt kann eine fehlende Lichtsteuerung ein ansonsten gut automatisiertes Gebäude ausbremsen.
Neben den Einzelfunktionen spielen übergeordnete Funktionen eine Rolle, etwa die zentrale Überwachung, die Erkennung von Fehlbetrieb und die Auswertung von Verbrauchsdaten. Hier kommt das Energiemonitoring ins Spiel, das wir im Ratgeber Energiemonitoring für Beleuchtung ausführlich beschreiben.
Die Rolle der Beleuchtungsfunktionen
Für die Beleuchtung unterscheidet die DIN EN ISO 52120-1 im Kern zwei Funktionsgruppen:
- Präsenz- bzw. Belegungsabhängige Steuerung: von der reinen Handschaltung über die automatische Abschaltung nach Verlassen des Raums bis zur vollautomatischen Präsenzsteuerung mit Zonierung.
- Tageslichtabhängige Steuerung: von manueller Bedienung über Schaltung nach Außenhelligkeit bis zur stufenlosen Konstantlichtregelung, die das Kunstlicht genau so weit ergänzt, wie das Tageslicht nicht ausreicht.
Je höher die Ausprägung, desto besser wird die Beleuchtung bewertet. Welche Ausprägung genau für welche Klasse verlangt wird, steht in der Funktionstabelle der Norm. In der Praxis gilt: Eine vernetzte Lichtsteuerung mit Präsenzerkennung je Zone, Tageslichtregelung und zentraler Überwachung liefert die Funktionen, die für die oberen Klassen gebraucht werden. Ein einfacher Bewegungsmelder an einer einzelnen Leuchtengruppe tut das in der Regel nicht – den Unterschied erklärt der Ratgeber Günstige Bewegungsmelder vs. vernetzte Sensorik.
Warum Zonierung und Daten zählen
Die Bewertung belohnt bedarfsgerechte Regelung. Je feiner ein Gebäude in Zonen aufgeteilt ist, desto genauer folgt das Licht der tatsächlichen Nutzung. In unseren Projekten setzen wir jede Installation mit dem AU-Manager um. Damit liefern alle Sensoren Belegungserkennung, Zonierung und Monitoring – das Monitoring ist inklusive. Über die optionale BACnet-Konnektivität lassen sich die Daten an eine übergeordnete Gebäudeleittechnik übergeben, siehe GLT-Anbindung über BACnet und Modbus.
§ 56 Abs. 3 GModG: Mindestklasse im Neubau
Das GModG, das seit dem 29.07.2026 das GEG ablöst, knüpft im Neubau direkt an die Klassen an. Nach § 56 Abs. 3 gilt für neue Nichtwohngebäude:
| Nennleistung der Anlage | Anforderung |
|---|---|
| ab 70 kW | mindestens Automationsgrad C |
| ab 290 kW | mindestens Klasse B |
| jeweils zusätzlich | technisches Inbetriebnahme-Management |
Maßgeblich ist die Leistung der Heizungs-, Klima- oder kombinierten Lüftungsanlage, nicht die der Beleuchtung. Die Beleuchtung zählt nicht zum Schwellwert. Das ist allerdings kein Grund, sie außen vor zu lassen: Ist die Schwelle überschritten, ist die Beleuchtung als gebäudetechnisches System nach § 3 Abs. 1 Nr. 10a Teil der Anforderung. Wie Sie die Schwelle richtig bestimmen, zeigt der Ratgeber 70-kW-Schwelle nach GModG prüfen.
Für Bestandsgebäude gelten die Pflichten aus § 56 Abs. 1 und Abs. 6: Gebäudeautomation mit Monitoring und offener Schnittstelle sowie eine automatische Beleuchtungssteuerung bis 31.12.2029. Die Details lesen Sie unter § 56 GModG: Gebäudeautomation und Beleuchtung und auf der Übersichtsseite Lichtsteuerung Pflicht.
BEG-Förderung: Klasse B als Eintrittskarte
Die BEG EM fördert nach Nr. 5.2 c bei Nichtwohngebäuden Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für Gebäudeautomation mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11. Der BAFA-Zuschuss beträgt 15 %, alternativ gibt es einen KfW-Kredit. Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht, der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Beleuchtung ist seit dem 21.07.2026 keine eigene BEG-Einzelmaßnahme mehr. Das klingt zunächst nach einem Nachteil für Lichtsteuerung, ist es aber nur bedingt: Als Teil eines Gebäudeautomations-Pakets, das Klasse B erreicht, kann die Lichtsteuerung weiterhin mit 15 % gefördert werden. Und weil das schwächste Gewerk die Klasse begrenzt, ist eine gute Lichtsteuerung oft gerade der Baustein, der für Klasse B noch fehlt. Alle Bedingungen, Obergrenzen und ein Rechenbeispiel finden Sie im Ratgeber Förderung für Lichtsteuerung.
So gehen Sie in der Praxis vor
- Bestand aufnehmen: Welche Gewerke sind vorhanden, wie sind sie heute automatisiert, welche Anlagenleistungen liegen vor?
- Ziel festlegen: Geht es um die Mindestanforderung im Neubau, um die Pflicht im Bestand oder um Förderung mit Klasse B?
- Lücken je Gewerk bestimmen: Mit dem Energieeffizienz-Experten anhand der Normtabelle prüfen, welche Funktionen fehlen.
- Beleuchtung mitplanen: Präsenzerkennung je Zone, Tageslichtregelung und Monitoring von Anfang an vorsehen – im Bestand am einfachsten per Funk, siehe Bluetooth Mesh Lichtsteuerung.
- Daten nutzen: Verbrauch und Belegung je Zone sichtbar machen und an die GLT übergeben.
Welche Sensoren für Ihre Räume passen, zeigt der Sensor-Finder. Die Wirkung auf den Stromverbrauch der Beleuchtung schätzen Sie mit dem Einsparrechner.
So unterstützen wir Sie
Wir nehmen Ihr Gebäude vor Ort auf, planen die Lichtsteuerung passend zu Ihrer angestrebten Klasse und zeigen das Ergebnis vorab in 3D in Sensora. Die Montage übernehmen wir in der Regel selbst, auf Wunsch Ihr eigener Elektrofachbetrieb. Über den AU-Manager ist das Monitoring von Anfang an dabei. Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, welchen Beitrag die Beleuchtung zu Ihrer Klasse B leisten kann.
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Sensor-Finder
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen DIN V 18599-11 und DIN EN ISO 52120-1?
DIN EN ISO 52120-1 ist die europäische Norm mit der Funktionsliste der Gebäudeautomation und Nachfolgerin der EN 15232. DIN V 18599-11 ist Teil der deutschen Energiebilanzierung und nutzt die Klassen A bis D, um den Einfluss der Automation auf den Energiebedarf zu bewerten.
Welche Klasse verlangt das GModG?
Nach § 56 Abs. 3 GModG brauchen neue Nichtwohngebäude ab 70 kW Anlagenleistung mindestens Automationsgrad C, ab 290 kW Klasse B, jeweils mit technischem Inbetriebnahme-Management. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Reicht eine Lichtsteuerung allein für Klasse B?
In der Regel nicht. Die Klasse ergibt sich aus allen relevanten Gewerken, und das schwächste begrenzt das Ergebnis. Eine präsenz- und tageslichtabhängige Lichtsteuerung mit Monitoring ist aber ein wichtiger Baustein, der für Klasse B oft noch fehlt.
Wird Lichtsteuerung über die BEG noch gefördert?
Beleuchtung ist seit dem 21.07.2026 keine eigene BEG-Einzelmaßnahme mehr. Als Teil von Gebäudeautomation mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11 kann Lichtsteuerung aber weiterhin mit 15 % BAFA-Zuschuss oder per KfW-Kredit gefördert werden.
Welche Beleuchtungsfunktionen bewertet die Norm?
Im Kern die präsenz- bzw. belegungsabhängige Steuerung und die tageslichtabhängige Steuerung, jeweils in mehreren Ausprägungen von manuell bis vollautomatisch. Welche Ausprägung für welche Klasse nötig ist, steht in der Funktionstabelle der DIN EN ISO 52120-1.




