Eine Lichtsteuerung darf Energie sparen, aber nie auf Kosten der vorgeschriebenen Beleuchtungsstärke. Maßgeblich sind in Deutschland die ASR A3.4 (Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung und Sichtverbindung“) und die DIN EN 12464-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen). Richtig geplant passt beides zusammen: Konstantlicht- und Tageslichtregelung halten den geforderten Wert genau ein, statt ihn zu überschreiten, und die Präsenzsteuerung senkt das Licht nur dort, wo gerade niemand arbeitet. Dieser Ratgeber richtet sich an Betreiber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Planer, die beides sicherstellen müssen.
ASR A3.4 und DIN EN 12464-1: wer was regelt
Die beiden Regelwerke ergänzen sich:
| Regelwerk | Charakter | Inhalt für die Beleuchtung |
|---|---|---|
| ASR A3.4 | Technische Regel zur Arbeitsstättenverordnung | Mindestwerte der Beleuchtungsstärke für Arbeitsstätten, Arbeitsplätze und Verkehrswege, Anforderungen an Tageslicht und Sichtverbindung |
| DIN EN 12464-1 | Europäische Planungsnorm | Planungswerte für Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit, Blendung und Farbwiedergabe je Raumart und Tätigkeit |
Hält ein Arbeitgeber die ASR ein, kann er davon ausgehen, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Die DIN EN 12464-1 ist das Werkzeug des Lichtplaners und geht in einigen Punkten weiter, etwa bei Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung oder kontextbezogenen Anpassungen der Werte. In der Praxis wird eine Anlage nach DIN EN 12464-1 geplant und gegen die ASR A3.4 geprüft.
Das Grundprinzip: der Wartungswert
Beide Regelwerke arbeiten mit dem Wartungswert der Beleuchtungsstärke. Das ist der Wert, der im Bereich der Sehaufgabe zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden darf – auch nicht, wenn die Leuchten altern, verschmutzen oder die Raumoberflächen nachdunkeln.
Damit der Wartungswert auch am Ende des Wartungszyklus noch erreicht wird, plant der Lichtplaner mit einem Wartungsfaktor. Die Folge: Eine neue Anlage liefert im Neuzustand deutlich mehr Licht als gefordert. Ohne Regelung wird diese Reserve jahrelang mitbezahlt, obwohl sie niemand braucht.
Für Büroarbeitsplätze mit Schreiben, Lesen und Bildschirmarbeit gilt üblicherweise ein Wartungswert von 500 lx. Für Lager, Produktion, Verkehrswege, Sanitärräume oder Sonderbereiche sehen die Tabellen eigene Werte vor, die von der Tätigkeit abhängen. Nehmen Sie diese Werte immer aus der jeweils gültigen Fassung der Regelwerke und nicht aus Faustregeln.
Konstantlicht und Tageslicht: Sollwert halten statt überschreiten
Eine geregelte Beleuchtung spart Energie, ohne den Wartungswert anzutasten. Zwei Funktionen greifen dabei ineinander:
- Konstantlichtregelung: Der Sensor misst die Helligkeit und dimmt die Leuchten so weit herunter, dass genau der Sollwert erreicht wird. Im Neuzustand wird die Planungsreserve abgeregelt, mit zunehmender Alterung regelt die Anlage automatisch nach.
- Tageslichtregelung: Fällt Tageslicht ein, ergänzt das Kunstlicht nur die fehlende Menge. In fensternahen Zonen oder unter Lichtbändern wird das Kunstlicht oft weit heruntergedimmt oder abgeschaltet, während innenliegende Zonen weiter voll beleuchtet bleiben.
Voraussetzung sind dimmbare Leuchten. Ob DALI oder 1–10 V die bessere Schnittstelle ist, erklärt der Ratgeber Dimmbare LED-Leuchten mit DALI und 1–10 V. Die Funktionsweise der Tageslichtregelung im Detail lesen Sie unter Tageslichtnutzung und Daylight Harvesting.
Wichtig: Sollwert und Messort
Der Sensor misst nicht auf der Arbeitsfläche, sondern an der Decke oder in der Leuchte. Er „sieht“ das reflektierte Licht. Der Zusammenhang zwischen Sensorwert und tatsächlicher Beleuchtungsstärke auf dem Tisch hängt von Raumgeometrie, Oberflächen und Möblierung ab. Deshalb ist der Sollwert am Sensor nie einfach „500“, sondern muss bei der Inbetriebnahme auf die Messung am Arbeitsplatz abgestimmt werden.
Präsenzsteuerung: absenken nur, wo niemand ist
Präsenzsensoren reduzieren das Licht dann, wenn eine Zone nicht belegt ist. Das ist mit der ASR A3.4 vereinbar, weil der Wartungswert an der Sehaufgabe gilt – und wo niemand arbeitet, gibt es keine Sehaufgabe. Entscheidend ist eine Planung, die das sicherstellt:
- Erfassung: Jeder Arbeitsplatz muss sicher erkannt werden, auch bei ruhiger Bildschirmarbeit. Präsenzmelder sind dafür empfindlicher als einfache Bewegungsmelder, siehe Präsenzmelder vs. Bewegungsmelder.
- Zonierung: Zonen so zuschneiden, dass belegte Bereiche voll beleuchtet bleiben, während leere Nachbarzonen absenken.
- Nachlaufzeit: So wählen, dass kurze Bewegungspausen nicht zum Absenken führen.
- Grundlicht statt Dunkelheit: In Verkehrswegen und angrenzenden Bereichen kann statt Abschalten ein reduziertes Grundlicht sinnvoll sein. Die Korridorfunktion beschreibt der Ratgeber Grundlicht und Korridorfunktion.
Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein eigenes System mit eigenen Anforderungen und wird von der Präsenzsteuerung nicht berührt.
Sensoren nach Raumhöhe wählen
Die Erfassung hängt stark von der Montagehöhe ab. Für Büros und Räume mit normaler Deckenhöhe eignen sich Sensoren wie der IFS105SE für 2 bis 5 m. In Hallen und Lagern arbeiten Highbay-Sensoren wie der EFS106 für Montagehöhen von 5 bis 22 m. Für Räume, in denen Personen lange ruhig sitzen, kombiniert der EFS107E PIR, Ultraschall und Tageslichtsensor. Die passende Auswahl trifft der Sensor-Finder, die Positionen plant der Rasterplaner.
Kalibrierung und Nachweis
Eine Lichtsteuerung ist nur so gut wie ihre Inbetriebnahme. Für die Einhaltung der Beleuchtungsstärke sind diese Schritte wichtig:
- Messung bei Dunkelheit: Den Sollwert der Konstantlichtregelung ohne Tageslichteinfluss mit einem Luxmeter am Arbeitsplatz einstellen.
- Messung bei Tageslicht: Prüfen, ob die Tageslichtregelung auch in den innenliegenden Bereichen der Zone den Wartungswert hält.
- Präsenzfunktion testen: Erfassungsbereiche und Nachlaufzeiten an den tatsächlichen Arbeitsplätzen prüfen.
- Dokumentieren: Sollwerte, Messergebnisse und Einstellungen festhalten – sie sind auch für die Gefährdungsbeurteilung nützlich.
- Nach Umbauten nachjustieren: Neue Möblierung, Trennwände oder Nutzungsänderungen verändern die Reflexion und damit die Regelung.
Mit dem Monitoring über den AU-Manager, der in unseren Projekten immer dabei ist, sehen Sie im Betrieb Dimmwerte, Belegung und Verbrauch je Zone. Auffälligkeiten – etwa eine Zone, die dauerhaft auf Volllast läuft – fallen dadurch früh auf.
Pflicht und Komfort zusammenbringen
Neben dem Arbeitsschutz verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz für viele Nichtwohngebäude eine automatische Beleuchtungssteuerung bis 31.12.2029, Zonierung und Belegungserkennung sind dabei der Regelfall. Eine Steuerung, die die ASR A3.4 einhält und gleichzeitig nach Bedarf regelt, erfüllt beide Anforderungen. Einen Überblick gibt die Seite Lichtsteuerung Pflicht. Wie viel Energie die Regelung in Ihrem Gebäude spart, berechnen Sie im Einsparrechner. Für Büroflächen finden Sie weitere Hinweise unter Lichtsteuerung im Büro und hybriden Arbeiten und auf der Seite Büro und Arbeitswelten.
So unterstützen wir Sie
Wir nehmen Ihre Räume vor Ort auf, planen Sensorik und Zonen passend zu den Sehaufgaben und zeigen die Lichtsteuerung vorab in 3D in Sensora. Die Montage übernehmen wir in der Regel selbst, auf Wunsch Ihr eigener Elektrofachbetrieb. Bei der Inbetriebnahme stimmen wir die Sollwerte ab, und über das Monitoring behalten Sie den Betrieb im Blick. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Beleuchtung regelkonform und sparsam steuern möchten.
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Häufige Fragen
Was ist der Wartungswert der Beleuchtungsstärke?
Der Wartungswert ist die Beleuchtungsstärke, die im Bereich der Sehaufgabe zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden darf, auch nicht bei gealterten oder verschmutzten Leuchten. ASR A3.4 und DIN EN 12464-1 arbeiten beide mit diesem Wert.
Wie viel Lux braucht ein Büroarbeitsplatz?
Für Büroarbeitsplätze mit Schreiben, Lesen und Bildschirmarbeit ist ein Wartungswert von 500 lx üblich. Für andere Tätigkeiten und Bereiche gelten die Werte aus den Tabellen der ASR A3.4 und der DIN EN 12464-1.
Darf eine Lichtsteuerung das Licht am Arbeitsplatz dimmen?
Ja, solange der Wartungswert an der Sehaufgabe eingehalten wird. Konstantlicht- und Tageslichtregelung dimmen nur bis auf den Sollwert. Unterhalb des Sollwerts darf nur abgesenkt werden, wo niemand arbeitet, also in nicht belegten Zonen.
Warum muss eine Lichtsteuerung kalibriert werden?
Der Sensor misst reflektiertes Licht an der Decke, nicht die Beleuchtungsstärke auf der Arbeitsfläche. Der Sollwert muss deshalb bei der Inbetriebnahme per Luxmeter am Arbeitsplatz abgestimmt und nach Umbauten überprüft werden.
Gilt die Präsenzsteuerung auch für die Sicherheitsbeleuchtung?
Nein. Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein eigenes System mit eigenen Anforderungen und wird von der Präsenzsteuerung der Allgemeinbeleuchtung nicht berührt.




