Artikel 13 der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) verlangt, dass Nichtwohngebäude mit Gebäudeautomation und einer automatischen Beleuchtungssteuerung mit Zonierung und Belegungserkennung ausgestattet werden. Die Richtlinie gilt aber nicht direkt für Gebäudeeigentümer: Verbindlich wird sie erst über das nationale Recht der Mitgliedstaaten, in Deutschland über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Dieser Ratgeber erklärt, was Artikel 13 vorsieht, warum die oft genannte Frist 2027 in Deutschland nicht gilt und was Unternehmen mit Standorten in mehreren EU-Ländern beachten sollten.
Was ist die EPBD?
Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) ist die zentrale EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die aktuelle Neufassung trägt die Nummer (EU) 2024/1275 und ist seit dem 28.05.2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten hatten bis Ende Mai 2026 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu übertragen.
Eine Richtlinie unterscheidet sich von einer Verordnung: Sie richtet sich an die Staaten, nicht unmittelbar an Unternehmen oder Gebäudeeigentümer. Jeder Mitgliedstaat entscheidet im Rahmen der Vorgaben selbst, wie er sie umsetzt – mit eigenen Gesetzen, eigenen Begriffen, eigenen Nachweisen und teilweise eigenen Fristen. Für Sie als Betreiber zählt daher immer, was im nationalen Gesetz steht.
Was verlangt Artikel 13?
Artikel 13 behandelt die technischen Gebäudesysteme und insbesondere die Gebäudeautomation. Für Nichtwohngebäude sind zwei Bausteine zentral:
- Gebäudeautomation und -steuerung: Systeme, die den Energieverbrauch überwachen, auswerten und die Anlagen effizient betreiben.
- Automatische Beleuchtungssteuerung: Licht soll nicht mehr nur von Hand geschaltet werden, sondern automatisch – mit angemessener Zonierung und Belegungserkennung.
Damit erkennt der europäische Gesetzgeber an, dass Beleuchtung ein relevanter Verbraucher ist, der sich mit Sensorik zuverlässig bedarfsgerecht betreiben lässt. Zonierung bedeutet, dass nicht ein ganzes Geschoss oder eine ganze Halle gemeinsam schaltet, sondern einzelne Bereiche getrennt. Belegungserkennung bedeutet, dass Präsenz- oder Bewegungsmelder erkennen, ob ein Bereich genutzt wird. Die Unterschiede der Sensortypen erklärt der Ratgeber Präsenzmelder vs. Bewegungsmelder.
Wie Deutschland Artikel 13 umgesetzt hat
Deutschland hat die EPBD mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt, das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst hat. Die Anforderungen aus Artikel 13 finden sich in § 56 GModG:
| EPBD Artikel 13 | Umsetzung in § 56 GModG |
|---|---|
| Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden | Abs. 1: ab Anlage > 70 kW bis 31.12.2029, mit Monitoring, Analyse und offener Schnittstelle |
| Automatische Beleuchtungssteuerung | Abs. 6: ab 70 kW bis 31.12.2029 als Muss |
| Zonierung und Belegungserkennung | Abs. 6: als Soll, also als Regelfall |
| Anforderungen im Neubau | Abs. 3: ab 70 kW Klasse C, ab 290 kW Klasse B, plus technisches Inbetriebnahme-Management |
Alle Details zu den Absätzen, Ausnahmen und dem Bußgeld nach § 108 erklärt der Ratgeber § 56 GModG erklärt. Wie die 70-kW-Schwelle ermittelt wird, steht im Ratgeber 70-kW-Schwelle prüfen.
Warum die Frist 2027 in Deutschland nicht gilt
In Fachartikeln, Herstellerunterlagen und Präsentationen taucht häufig der 31.12.2027 auf. Branchenquellen nennen dieses Datum auf EU-Ebene für die Beleuchtungssteuerung in Gebäuden mit mehr als 290 kW. Deutschland hat diese Frist nicht als eigene Frist übernommen. Im GModG gilt für die automatische Beleuchtungssteuerung einheitlich der 31.12.2029, und zwar bereits ab 70 kW.
Für deutsche Standorte heißt das:
- Es gibt keine gesonderte deutsche Pflicht zum 31.12.2027 für die Beleuchtung.
- Dafür ist der Kreis der betroffenen Gebäude größer, weil die Schwelle bei 70 kW liegt.
- Wer erst kurz vor Fristende beginnt, riskiert Engpässe bei Planung und Montage – und verschenkt bis dahin jeden Monat Einsparung.
Standorte in mehreren EU-Ländern: Worauf Unternehmen achten sollten
Für Unternehmen mit Niederlassungen, Lagern oder Filialen in mehreren EU-Staaten ist die EPBD ein gemeinsamer Rahmen – aber kein einheitliches Recht. Jeder Mitgliedstaat setzt Artikel 13 auf seine Weise um. Schwellwerte, Fristen, Nachweise und Ausnahmen können sich deshalb von Land zu Land unterscheiden. Verlässliche Aussagen über die Fristen in einem bestimmten Land liefert nur das dortige nationale Recht.
Bewährt hat sich ein strukturiertes Vorgehen:
- Standortliste aufstellen: Alle Nichtwohngebäude je Land mit Nutzung, Fläche und Nennleistung der Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen erfassen.
- Nationale Umsetzung je Land prüfen: Mit örtlicher Energie- oder Rechtsberatung klären, welche Anforderungen und Fristen dort gelten.
- Einheitlichen technischen Standard festlegen: Automatische Beleuchtungssteuerung mit Zonierung, Belegungserkennung und Energiemonitoring erfüllt den inhaltlichen Kern von Artikel 13 – unabhängig davon, wie ein Land die Details regelt.
- Offene Schnittstellen vorsehen: Daten sollten sich in die jeweilige Gebäudeleittechnik einbinden lassen, siehe GLT-Anbindung über BACnet, Modbus und API.
- Nach dem frühesten Termin planen: Wenn ein Land früher verlangt als ein anderes, bestimmt dieser Termin den Rollout-Plan.
- Daten zentral auswerten: Ein gemeinsames Monitoring erleichtert Nachweise, Berichte und den Vergleich der Standorte.
Für Unternehmen, die zusätzlich unter das Energieeffizienzgesetz fallen, lohnt der Blick auf den Ratgeber EnEfG und Beleuchtung.
Was Artikel 13 technisch bedeutet
Unabhängig vom Land beschreibt Artikel 13 eine Beleuchtung, die selbst erkennt, wann und wo Licht gebraucht wird. Technisch heißt das:
- Präsenz- oder Bewegungssensoren je Zone, abgestimmt auf Montagehöhe und Nutzung – etwa der IFS105SE für 2 bis 5 m oder der EFS106 für 5 bis 22 m.
- Tageslichtabhängige Regelung, wo Fenster oder Lichtbänder vorhanden sind, siehe Tageslichtnutzung.
- Energiemonitoring, das Verbräuche je Zone erfasst und auswertbar macht, siehe Energiemonitoring und GLT.
- Funkvernetzung ohne neue Steuerleitungen, damit auch Bestandsgebäude zügig nachgerüstet werden können, siehe Bluetooth-Mesh-Lichtsteuerung.
Welcher Sensor für welchen Raum passt, ermitteln Sie mit dem Sensor-Finder.
So unterstützen wir Sie
Für Ihre Standorte in Deutschland nehmen wir das Gebäude vor Ort auf, planen Sensorik und Zonierung nach § 56 GModG und zeigen Ihnen das Ergebnis vorab in 3D in Sensora. Die Montage übernehmen wir in der Regel selbst, auf Wunsch auch Ihr eigener Elektrofachbetrieb. Jedes Projekt setzen wir mit dem AU-Manager um, sodass Belegungserkennung, Zonierung und Monitoring inklusive sind und die Daten über BACnet/IP an die Gebäudeautomation gehen können. Den aktuellen Pflichtenstand mit Pflicht-Check finden Sie unter Lichtsteuerung Pflicht 2026–2029. Für ein konkretes Projekt erreichen Sie uns über die Kontaktseite.
Häufige Fragen
Was verlangt Artikel 13 der EPBD zur Beleuchtung?
Artikel 13 der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 verlangt in Nichtwohngebäuden Gebäudeautomation und eine automatische Beleuchtungssteuerung mit Zonierung und Belegungserkennung. Für Eigentümer verbindlich wird das über das nationale Recht, in Deutschland über § 56 GModG. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Gilt die EPBD direkt für mein Unternehmen?
Nein. Die EPBD ist eine Richtlinie und richtet sich an die Mitgliedstaaten. Diese mussten sie bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Maßgeblich für Sie sind die nationalen Gesetze – in Deutschland das Gebäudemodernisierungsgesetz.
Muss die Beleuchtungssteuerung in Deutschland bis 2027 umgesetzt sein?
Nein. Branchenquellen nennen auf EU-Ebene den 31.12.2027 für Gebäude über 290 kW, Deutschland hat das aber nicht als eigene Frist übernommen. Nach § 56 Abs. 6 GModG gilt der 31.12.2029 ab 70 kW.
Welche Fristen gelten in anderen EU-Ländern?
Das regelt jedes Land in seinem nationalen Umsetzungsgesetz. Schwellwerte, Fristen und Nachweise können abweichen. Prüfen Sie die Anforderungen für jeden Standort mit örtlicher Fachberatung und planen Sie den Rollout nach dem frühesten Termin.
Wie setze ich Artikel 13 technisch um?
Mit Präsenz- oder Bewegungssensoren je Zone, tageslichtabhängiger Regelung und Energiemonitoring mit offener Schnittstelle. Funkbasierte Systeme mit Bluetooth Mesh lassen sich ohne neue Steuerleitungen nachrüsten. Passende Sensoren zeigt der Sensor-Finder.




