Energiemonitoring ist für viele Nichtwohngebäude keine Kür mehr. Nach § 56 Abs. 1 und 2 GModG brauchen Gebäude mit Heizungs-, Klima- oder kombinierter Lüftungsanlage über 70 kW bis 31.12.2029 eine Gebäudeautomation, die unter anderem Energieverbräuche überwacht, analysiert und über eine offene Schnittstelle bereitstellt. Die Beleuchtung ist dabei ein gebäudetechnisches System – und eine vernetzte Lichtsteuerung liefert ihren Verbrauch je Zone gleich mit. Dieser Ratgeber zeigt, was die Pflicht verlangt, welchen Beitrag die Beleuchtung leistet und warum sich Monitoring auch ohne Pflicht rechnet.
Was § 56 GModG zum Monitoring verlangt
Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat das GEG abgelöst und die Anforderungen an die Gebäudeautomation geschärft. Für Bestandsgebäude gilt:
| Regelung | Inhalt |
|---|---|
| § 56 Abs. 1 | Nichtwohngebäude mit Heizungs-, Klima- oder kombinierter Lüftungsanlage über 70 kW brauchen bis 31.12.2029 eine Gebäudeautomation mit den Funktionen nach Abs. 2 |
| § 56 Abs. 2 | Funktionen der Gebäudeautomation, u. a. Monitoring, Analyse und eine offene Schnittstelle |
| § 56 Abs. 6 | Automatische Beleuchtungssteuerung bis 31.12.2029 ab 70 kW; Zonierung und Belegungserkennung als Regelfall |
| § 108 | Bußgeld bis 5.000 € bei Verstoß gegen § 56 Abs. 1 |
Der Schwellwert bezieht sich auf die einzelne Anlage – Heizung, Klima oder kombiniert mit Lüftung –, nicht auf den Mieter. Die Beleuchtung zählt nicht zum Schwellwert. Wie Sie richtig rechnen, zeigt der Ratgeber 70-kW-Schwelle nach GModG prüfen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Umsetzung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
„Licht zählt nicht zur Schwelle“ – warum das kein Argument ist
Die Schwelle ist nur der Auslöser. Ist sie überschritten, gilt die Pflicht für das Gebäude, und die Beleuchtung ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 10a ein gebäudetechnisches System. Hinzu kommt: Die Pflicht zur Beleuchtungssteuerung aus Abs. 6 ist laut Wortlaut nicht bußgeldbewehrt, die Gebäudeautomation aus Abs. 1 schon. Eine vernetzte Lichtsteuerung liefert Belegungs- und Verbrauchsdaten, die in genau diese bußgeldbewehrte Gebäudeautomation einfließen. Wer die Beleuchtung beim Monitoring ausklammert, hat eine Lücke im System. Den vollständigen Überblick gibt der Ratgeber § 56 GModG: Gebäudeautomation und Beleuchtung.
Die offene Schnittstelle: Daten müssen fließen können
Ein Monitoring, dessen Daten in einem geschlossenen System stecken bleiben, hilft nur begrenzt. Das GModG verlangt deshalb eine offene Schnittstelle. Für die Beleuchtung bedeutet das: Die Lichtsteuerung sollte ihre Daten an eine übergeordnete Gebäudeleittechnik oder ein Energiemanagement übergeben können.
Der AU-Manager bietet dafür eine optionale BACnet-Konnektivität (BACnet/IP). Damit können Verbrauchs- und Zustandsdaten der Beleuchtung in eine bestehende GLT einfließen und dort gemeinsam mit Heizung, Lüftung und Kühlung ausgewertet werden. Wie die Anbindung technisch funktioniert und worauf Sie bei der Datenpunktliste achten sollten, beschreibt der Ratgeber GLT-Anbindung über BACnet und Modbus. Einen Überblick über das Zusammenspiel gibt die Seite Energiemonitoring und GLT.
Monitoring inklusive: was die Lichtsteuerung liefert
In unseren Projekten wird jede Installation mit dem AU-Manager umgesetzt. Damit liefern alle Sensoren drei Dinge gleichzeitig: Belegungserkennung, Zonierung und Monitoring. Ein separates Monitoring-Paket ist nicht nötig. Laut Datenblatt bringen die Komponenten Folgendes mit:
- AU-Manager: webbasierte Software Autani EnergyCenter, grafische Echtzeit- und Verlaufsdarstellung des Energieverbrauchs, Messung und Lastmanagement, Speicherung aller Systemereignisse über mehr als ein Jahr, skalierbar vom Einzelgebäude bis zum Campus.
- CR01: Energiemonitoring-Dongle mit integrierter Echtzeituhr, der die Energiedaten einer Zone alle 15 Minuten aufzeichnet und als Zonenbericht auswertet.
- CR05: Bluetooth-Interface für eine Zone mit bis zu 100 Knoten.
Die Sensoren selbst – ob Highbay-Sensor in der Halle oder Deckensensor im Büro – liefern Präsenzereignisse, Dimmwerte und Tageslichtwerte. Welche Daten im Einzelnen anfallen und wie Sie sie auswerten, beschreibt der Ratgeber Energiemonitoring und Belegungsdaten.
Verbrauch je Zone statt Summenzähler
Ein Unterzähler für die gesamte Beleuchtung zeigt, wie viel verbraucht wird, aber nicht wo und warum. Erst die Auflösung nach Zonen macht Monitoring nützlich:
| Frage im Betrieb | Summenzähler | Monitoring je Zone |
|---|---|---|
| Wie hoch ist der Verbrauch der Beleuchtung? | ja | ja |
| Welcher Bereich verbraucht am meisten? | nein | ja |
| Brennt nachts irgendwo Licht ohne Nutzung? | nur als Auffälligkeit in der Summe | ja, mit Zuordnung zur Zone |
| Wirkt die Präsenzsteuerung wie geplant? | kaum erkennbar | ja, Verbrauch und Belegung im Vergleich |
| Wie werden Flächen tatsächlich genutzt? | nein | ja, über Belegungsdaten |
Gerade der Vergleich von Verbrauch und Belegung ist aufschlussreich: Eine Zone, die viel Strom zieht, aber selten belegt ist, deutet auf eine falsche Einstellung, eine zu lange Nachlaufzeit oder einen manuellen Dauerbetrieb hin.
Der echte Mehrwert jenseits der Pflicht
Auch wenn Ihr Gebäude unter der 70-kW-Schwelle liegt, lohnt sich Monitoring. Die wichtigsten Gründe:
- Einsparung belegen: Sie sehen Zone für Zone, was die Lichtsteuerung tatsächlich spart. Das ist die Grundlage für Berichte, Umsetzungspläne nach dem Energieeffizienzgesetz und interne Entscheidungen, siehe EnEfG und Beleuchtung.
- Fehlbetrieb finden: Auffällige Nachtverbräuche, dauerhaft übersteuerte Zonen oder Kommunikationsausfälle fallen auf, bevor sie lange Geld kosten.
- Flächen bewerten: Belegungsdaten zeigen, welche Bereiche wie stark genutzt werden.
- Förderung und Klasse B: Monitoring und zentrale Überwachung sind Bausteine höherer Automationsklassen. Gebäudeautomation mindestens Klasse B wird über die BEG EM mit 15 % gefördert, siehe Förderung für Lichtsteuerung und Gebäudeautomation Klasse A bis D.
Die Einsparung selbst beginnt ab dem ersten Betriebstag. Wie groß sie in Ihrem Gebäude ausfällt, schätzen Sie vorab mit dem Einsparrechner.
Bestand: Monitoring ohne neue Leitungen
Im Bestand ist der Aufwand oft der größte Einwand. Weil die Sensoren per Bluetooth Mesh kommunizieren, entfällt das Verlegen neuer Steuerleitungen. Der AU-Manager wird per Ethernet oder 4G-Router angebunden. So lässt sich Monitoring auch in laufenden Hallen, Lagern und Bürogebäuden nachrüsten. Mehr dazu unter Lichtsteuerung im Bestand nachrüsten und Pflichten für Nichtwohngebäude.
So unterstützen wir Sie
Wir nehmen Ihr Gebäude vor Ort auf, planen Zonen und Sensorik so, dass die Verbrauchsdaten später aussagekräftig sind, und zeigen das Ergebnis vorab in 3D in Sensora. Die Montage übernehmen wir in der Regel selbst, auf Wunsch Ihr eigener Elektrofachbetrieb. Das Monitoring über den AU-Manager ist inklusive, die Anbindung an Ihre GLT stimmen wir mit Ihnen ab. Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Monitoring-Pflicht und die Beleuchtungssteuerung in einem Schritt lösen möchten.
Interaktiv ausprobieren
Einsparrechner
Häufige Fragen
Ist Energiemonitoring in Nichtwohngebäuden Pflicht?
Nach § 56 Abs. 1 und 2 GModG brauchen Nichtwohngebäude mit Heizungs-, Klima- oder kombinierter Lüftungsanlage über 70 kW bis 31.12.2029 eine Gebäudeautomation, die unter anderem Monitoring, Analyse und eine offene Schnittstelle bietet. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Gehört die Beleuchtung zum Monitoring?
Die Beleuchtung zählt zwar nicht zum 70-kW-Schwellwert, ist aber nach § 3 Abs. 1 Nr. 10a GModG ein gebäudetechnisches System. Ist die Schwelle überschritten, gehört sie zum Gesamtbild, und ihre Verbrauchs- und Belegungsdaten fließen sinnvoll in die Gebäudeautomation ein.
Brauche ich für das Monitoring ein Zusatzprodukt?
Nein. In unseren Projekten wird jede Installation mit dem AU-Manager umgesetzt. Damit liefern alle Sensoren Belegungserkennung, Zonierung und Monitoring, das Monitoring ist inklusive.
Wie kommen die Daten in die Gebäudeleittechnik?
Der AU-Manager bietet eine optionale BACnet-Konnektivität über BACnet/IP. Damit lassen sich Verbrauchs- und Zustandsdaten der Beleuchtung an eine bestehende GLT übergeben und dort gemeinsam mit anderen Gewerken auswerten.
Was bringt Monitoring je Zone gegenüber einem Zähler?
Ein Summenzähler zeigt nur den Gesamtverbrauch. Monitoring je Zone zeigt, wo und wann verbraucht wird, macht Fehlbetrieb wie nächtliches Dauerlicht sichtbar und belegt, was die Präsenzsteuerung in jedem Bereich tatsächlich spart.




