Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet größere Unternehmen, ihren Energieverbrauch systematisch zu erfassen und wirtschaftliche Einsparmaßnahmen in konkrete Pläne zu überführen. Für die Beleuchtung bedeutet das: Wer unter § 8 oder § 9 fällt, muss Maßnahmen wie eine präsenz- und tageslichtabhängige Lichtsteuerung prüfen – und wenn sie wirtschaftlich ist, gehört sie in den Umsetzungsplan. Dieser Ratgeber erklärt, was die Paragrafen verlangen, wie „wirtschaftlich“ definiert ist und wie Lichtsteuerung sauber in diese Pläne passt.

Worum es im EnEfG geht

Das EnEfG setzt europäische Vorgaben zur Energieeffizienz in deutsches Recht um. Anders als das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das an Gebäude und ihre Anlagen anknüpft, richtet sich das EnEfG an Unternehmen und deren gesamten Energieverbrauch. Für die Beleuchtung sind vor allem zwei Vorschriften relevant:

VorschriftWen sie betrifftWas verlangt wird
§ 8 EnEfGUnternehmen ab einem gesetzlich festgelegten GesamtendenergieverbrauchEinrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems
§ 9 EnEfGUnternehmen mit mehr als 2,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch pro JahrUmsetzungspläne für die als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen

Die genaue Schwelle für § 8 sowie Fristen und Detailpflichten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gesetzestext – gerade hier kann die laufende Novelle Änderungen bringen. Einen Überblick über alle Gesetze rund um Beleuchtung gibt der Ratgeber Gesetze zur Energieeffizienz in der Beleuchtung.

§ 8: Energiemanagement braucht Messdaten

Ein Energie- oder Umweltmanagementsystem lebt von belastbaren Daten. Es soll Energieströme erfassen, wesentliche Verbraucher identifizieren und Einsparpotenziale aufzeigen. Die Beleuchtung ist in vielen Unternehmen ein relevanter Verbraucher, wird aber oft nur pauschal geschätzt, weil ein eigener Zähler fehlt.

Eine vernetzte Lichtsteuerung schließt diese Lücke. In unseren Projekten ist der AU-Manager immer dabei, damit liefern alle Sensoren neben Belegungserkennung und Zonierung auch Monitoring. Der AU-Manager stellt Echtzeit- und Verlaufsdaten des Energieverbrauchs grafisch dar, der CR01 erfasst die Energiedaten einer Zone in 15-Minuten-Werten. So wird aus der Schätzung ein Messwert je Zone – und das Managementsystem bekommt die Daten, die es für die Bewertung braucht. Mehr dazu im Ratgeber Energiemonitoring für Beleuchtung.

§ 9: Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen

Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr müssen konkrete, durchführbare Umsetzungspläne für die Maßnahmen erstellen, die im Energieaudit oder im Managementsystem als wirtschaftlich identifiziert wurden. Entscheidend ist also nicht, ob eine Maßnahme sinnvoll klingt, sondern ob sie die gesetzliche Wirtschaftlichkeitsdefinition erfüllt.

Was „wirtschaftlich“ bedeutet

Das EnEfG legt einen klaren Maßstab an: Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn ihr Kapitalwert nach höchstens 50 % der Nutzungsdauer positiv ist. Gerechnet wird nach DIN EN 17463 (VALERI), dem Verfahren zur Bewertung energiebezogener Investitionen.

Für die Praxis heißt das:

  • Die Investition wird über die Nutzungsdauer den eingesparten Energiekosten gegenübergestellt, abgezinst auf heute.
  • Betrachtet wird nur die erste Hälfte der Nutzungsdauer. Ist der Kapitalwert bis dahin positiv, gilt die Maßnahme als wirtschaftlich.
  • Je genauer die Einsparung belegt ist, desto belastbarer ist das Ergebnis.

Bei Lichtsteuerung fällt die Bewertung häufig günstig aus, weil die Einsparung unmittelbar mit der Inbetriebnahme beginnt und in Bereichen mit wechselnder Nutzung – Lager, Flure, Nebenräume, Hallen – besonders hoch ist. Pauschale Zahlen helfen hier nicht weiter. Rechnen Sie die Einsparung mit Ihren Betriebszeiten im Einsparrechner durch und übernehmen Sie das Ergebnis als Grundlage in die DIN-EN-17463-Rechnung. Wie Einsparungen methodisch sauber berechnet werden, zeigt der Ratgeber Energieeinsparung durch Lichtsteuerung berechnen.

Wie Lichtsteuerung in den Umsetzungsplan passt

Ein Umsetzungsplan ist kein Wunschzettel, sondern eine Liste konkreter Maßnahmen mit Umfang und Zeitplan. Lichtsteuerung lässt sich dort gut abbilden, weil sie sich in klar abgegrenzte Bereiche aufteilen lässt:

  • Nach Bereichen: Hallen und Lager, Büros, Verkehrswege, Außenflächen – jeweils mit eigener Bewertung.
  • Nach Funktionen: Präsenzsteuerung, Tageslichtregelung, Zeitprogramme und Grundlicht in Fluren.
  • Nach Etappen: Bereiche mit der höchsten Einsparung zuerst, weitere in späteren Abschnitten.
  • Mit Nachweis: Das zonenweise Monitoring zeigt nach der Umsetzung, ob die geplante Einsparung erreicht wird.

Gerade die Kombination aus Planung und Messung ist ein Vorteil. Viele Effizienzmaßnahmen lassen sich nach der Umsetzung nur schwer nachweisen. Bei einer Lichtsteuerung mit Monitoring sehen Sie Zone für Zone, wie sich der Verbrauch verändert hat.

Bestandsgebäude ohne neue Leitungen

Ein häufiger Einwand gegen Lichtsteuerung in Umsetzungsplänen ist der Aufwand: neue Steuerleitungen, Stillstand im Betrieb, lange Bauzeit. Mit Bluetooth Mesh entfällt das Verlegen neuer Steuerleitungen, die Sensoren kommunizieren per Funk. Das senkt die Investition und verbessert damit den Kapitalwert. Wie das in bestehenden Gebäuden funktioniert, lesen Sie unter Lichtsteuerung im Bestand nachrüsten und LED-Umrüstung mit Sensorik.

EnEfG, GModG und Förderung zusammendenken

Das EnEfG steht nicht allein. Für viele Unternehmen greifen mehrere Regelwerke gleichzeitig:

  • GModG § 56: Nichtwohngebäude mit Heizungs-, Klima- oder kombinierter Lüftungsanlage über 70 kW brauchen bis 31.12.2029 Gebäudeautomation und eine automatische Beleuchtungssteuerung. Details unter Lichtsteuerung Pflicht und im Ratgeber Pflichten für Nichtwohngebäude.
  • BEG EM: Gebäudeautomation mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11 wird mit 15 % gefördert. Beleuchtung als eigene Einzelmaßnahme ist seit 21.07.2026 gestrichen, kann aber Teil eines GA-Pakets sein. Siehe Förderung für Lichtsteuerung.
  • EEW: Allgemeine Innen- und Außenbeleuchtung ist in Modul 4 nicht förderfähig. Modul 3 (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik, Energiemanagement-Software) setzt die Einbindung in ein Energiemanagementsystem voraus und ist im Einzelfall zu prüfen – hier gibt es eine Schnittstelle zu § 8 EnEfG.

Eine Maßnahme, die gleichzeitig eine gesetzliche Pflicht nach GModG erfüllt, im Umsetzungsplan nach EnEfG auftaucht und Daten für das Energiemanagement liefert, ist deutlich leichter zu begründen als drei getrennte Projekte.

Die Novelle: vorsichtig planen

Zum EnEfG läuft ein Änderungsverfahren. Was am Ende beschlossen wird, steht zum Zeitpunkt dieses Ratgebers nicht fest. Für die Planung empfehlen wir deshalb:

  • Maßnahmen nicht allein an eine bestimmte Schwelle oder Frist knüpfen, die sich noch ändern könnte.
  • Wirtschaftlichkeit unabhängig vom Gesetz rechnen – eine Lichtsteuerung, die sich lohnt, lohnt sich auch nach einer Novelle.
  • Messdaten jetzt aufbauen. Gleich wie die Pflichten künftig aussehen, belastbare Verbrauchsdaten werden gebraucht.

So unterstützen wir Sie

Wir nehmen Ihr Gebäude vor Ort auf, planen die Lichtsteuerung zonenweise und liefern Ihnen die Grundlage für die Wirtschaftlichkeitsrechnung. Vorab sehen Sie das Ergebnis in 3D in Sensora. Die Montage übernehmen wir in der Regel selbst, auf Wunsch Ihr eigener Elektrofachbetrieb. Über den AU-Manager ist das Monitoring inklusive, damit Sie die Einsparung später auch belegen können. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Lichtsteuerung in Ihren Umsetzungsplan aufnehmen möchten.

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Häufige Fragen

Wer muss nach § 9 EnEfG Umsetzungspläne erstellen?

Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr. Sie müssen für die als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen konkrete Umsetzungspläne erstellen. Stand Oktober 2026, eine Novelle ist im Verfahren, keine Rechtsberatung.

Wann gilt eine Maßnahme nach EnEfG als wirtschaftlich?

Wenn ihr Kapitalwert nach höchstens 50 % der Nutzungsdauer positiv ist. Gerechnet wird nach DIN EN 17463. Die eingesparten Energiekosten werden dabei abgezinst der Investition gegenübergestellt.

Muss Lichtsteuerung in den Umsetzungsplan?

Wenn sie im Audit oder Managementsystem als Maßnahme identifiziert wurde und die Wirtschaftlichkeitsdefinition erfüllt, gehört sie in den Umsetzungsplan. Bei Lichtsteuerung ist das wegen der sofort einsetzenden Einsparung häufig der Fall, muss aber für jedes Objekt gerechnet werden.

Wie hilft Lichtsteuerung beim Energiemanagement nach § 8?

Mit dem AU-Manager liefern alle Sensoren Monitoring. Der Verbrauch der Beleuchtung wird je Zone gemessen statt geschätzt, und das Energie- oder Umweltmanagementsystem erhält belastbare Daten für Bewertung und Nachweis.

Was ändert die EnEfG-Novelle?

Zum EnEfG läuft ein Änderungsverfahren, dessen Ergebnis noch nicht feststeht. Planen Sie Maßnahmen deshalb nach ihrer Wirtschaftlichkeit und prüfen Sie Schwellen und Fristen vor der Umsetzung am aktuellen Gesetzestext.

Quellen