Leuchtstoffröhren und Kompaktleuchtstofflampen für die Allgemeinbeleuchtung dürfen in der EU seit 2023 nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Die RoHS-Ausnahmen für Quecksilber sind für Kompaktleuchtstofflampen am 24.02.2023 und für die gängigen T5- und T8-Röhren am 24.08.2023 ausgelaufen; die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 verlangt von T8-Röhren seit 01.09.2023 eine Effizienz, wie sie auch für LED gilt. Vorhandene Lampen dürfen weiter betrieben werden – doch Ersatz wird knapp. Wer Hallen oder Büros jetzt auf LED umstellt, sollte die Sensorik gleich mitplanen.

Warum Leuchtstofflampen vom Markt verschwinden

Leuchtstofflampen erzeugen Licht mithilfe von Quecksilber. Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beschränkt Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten; Lampen waren bisher über befristete Ausnahmen in Anhang III erlaubt. Die Kommission hat diese Ausnahmen für die Allgemeinbeleuchtung im Dezember 2021 nicht mehr verlängert, weil nach ihren Bewertungen quecksilberfreie Alternativen breit verfügbar sind. Die zugehörigen Delegierten Richtlinien wurden am 24.02.2022 im Amtsblatt veröffentlicht.

Parallel regelt die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 seit 01.09.2021, wie effizient Lichtquellen sein müssen, die neu auf den Markt kommen. Beide Regelwerke zusammen haben das Ende der klassischen Leuchtstofflampe in der Allgemeinbeleuchtung besiegelt.

Die Daten im Überblick

LampentypRechtsgrundlageAusnahme ausgelaufen
Kompaktleuchtstofflampen (einseitig gesockelt) für die Allgemeinbeleuchtung, alle Leistungsklassen, auch ring- und quadratförmigDelegierte Richtlinie (EU) 2022/27624.02.2023
Kompaktleuchtstofflampen unter 30 W mit mindestens 20.000 h LebensdauerDelegierte Richtlinie (EU) 2022/27724.08.2023
Lineare Röhren T5 (Durchmesser 9 bis 17 mm), Dreibandleuchtstoff, normale LebensdauerDelegierte Richtlinie (EU) 2022/28424.08.2023
Lineare Röhren T8 (Durchmesser über 17 bis 28 mm), Dreibandleuchtstoff, normale LebensdauerDelegierte Richtlinie (EU) 2022/28424.08.2023
Lineare Röhren T2 und T12 sowie langlebige Röhren ab 25.000 hDelegierte Richtlinie (EU) 2022/28424.02.2023

Hinzu kommt die Ökodesign-Verordnung: Für T8-Röhren in 2, 4 und 5 Fuß Länge gilt seit 01.09.2023 ein Effizienzschwellwert von 120 lm/W in der Berechnungsformel – derselbe Wert, den die Verordnung für „andere Lichtquellen“ wie LED ansetzt. Vorher lag er für T8 bei 89,7 lm/W.

Für Lampen in besonderen Anwendungen gibt es eigene, teils abweichende Regeln. Die Tabelle gilt für die Allgemeinbeleuchtung, also für das Licht in Büros, Hallen, Fluren, Läden und Schulen.

Restbestände: was erlaubt ist

Die Stoffbeschränkung knüpft an das Inverkehrbringen an. Die deutsche Umsetzung, die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV), definiert das als erstmalige Bereitstellung eines Geräts auf dem Markt. Daraus folgt:

  • Betrieb: Eingebaute Leuchtstofflampen dürfen Sie weiter nutzen, bis sie ausfallen. Es gibt keine Austauschpflicht für bestehende Anlagen.
  • Abverkauf: Lampen, die vor dem Stichtag erstmals in Verkehr gebracht wurden, darf der Handel weiter verkaufen.
  • Nachschub: Neu produzierte Leuchtstofflampen für die Allgemeinbeleuchtung kommen nicht mehr auf den Markt. Ersatz gibt es nur, solange Lagerbestände reichen.

Was das für Hallen bedeutet

In Lager-, Produktions- und Logistikhallen hängen oft lange Lichtbänder mit T5- oder T8-Röhren. Fällt dort eine Röhre aus, wird der Ersatz zum Beschaffungsthema. Gleichzeitig sind Hallen der Ort, an dem eine Steuerung besonders viel bewirkt: Gänge und Regalzonen sind häufig nur kurz belegt, Lichtbänder an Fenstern oder Lichtkuppeln profitieren von Tageslicht.

Für die Umstellung in Hallen bewährt sich:

Mehr Anwendungsbeispiele finden Sie unter Hallen und Logistik.

Was das für Büros bedeutet

In Büros stecken Leuchtstofflampen vor allem in Rasterleuchten mit T5- oder T8-Röhren und in Downlights mit Kompaktleuchtstofflampen. Gerade hier lohnt der Blick über den Lampentausch hinaus: Besprechungsräume, Einzelbüros und Flure stehen bei hybridem Arbeiten oft leer, Fensterplätze haben über weite Teile des Tages genug Tageslicht.

  • Präsenzsensoren je Raum oder Zone schalten oder dimmen bei Abwesenheit, etwa der IFS105SE für 2 bis 5 m Montagehöhe.
  • Tageslichtabhängige Regelung ergänzt am Fenster nur das fehlende Licht, siehe Tageslichtnutzung.
  • Beleuchtungsstärken einhalten: Die Steuerung muss die Werte nach ASR A3.4 und DIN EN 12464-1 sicherstellen, siehe Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz.

Weitere Hinweise gibt die Seite Büro und Arbeitswelten.

LED-Röhre oder neue Leuchte – und warum die Sensorik dazugehört

Grundsätzlich gibt es zwei Wege: LED-Ersatzröhren in vorhandenen Leuchten oder neue LED-Leuchten. Ob Ersatzröhren in einer bestimmten Leuchte zulässig und sinnvoll sind, hängt von Leuchte, Vorschaltgerät und Herstellerangaben ab. Für eine Lichtsteuerung sind neue Leuchten mit dimmbaren Treibern meist die bessere Basis, weil sie sich stufenlos regeln lassen. Worauf es bei Treibern ankommt, erklärt Dimmbare LED-Leuchten: DALI und 1–10 V; Leuchten mit integriertem Sensor beschreibt LLLC: Lichtsteuerung auf Leuchtenebene.

LED senkt die Leistung, die Steuerung senkt Betriebszeit und Lichtniveau. Zusammen ergibt sich je nach Gebäude und Nutzung ein Einsparpotenzial von bis zu 92 % gegenüber einer ungesteuerten Bestandsanlage; eine Abschätzung für Ihr Gebäude liefert der Einsparrechner. Die richtige Reihenfolge der Schritte zeigt der Ratgeber LED-Umrüstung mit Sensorik.

So unterstützen wir Sie

Wir nehmen Ihre Bestandsbeleuchtung vor Ort auf, planen Leuchtentausch, Sensorik und Zonierung gemeinsam und zeigen Ihnen das Ergebnis vorab in 3D in Sensora. Die Montage übernehmen wir in der Regel selbst, auf Wunsch auch Ihr eigener Elektrofachbetrieb. Jedes Projekt setzen wir mit dem AU-Manager um, sodass Belegungserkennung, Zonierung und Monitoring inklusive sind und Sie die Einsparung nach der Umstellung messen können. Den Pflichtenstand nach GModG finden Sie unter Lichtsteuerung Pflicht 2026–2029. Für Ihr Projekt erreichen Sie uns über die Kontaktseite.

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Häufige Fragen

Seit wann sind T5- und T8-Leuchtstoffröhren verboten?

Die RoHS-Ausnahmen für Quecksilber in T5- und T8-Röhren mit Dreibandleuchtstoff und normaler Lebensdauer sind nach der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/284 am 24.08.2023 ausgelaufen. Für T8-Röhren in 2, 4 und 5 Fuß Länge gilt zudem seit 01.09.2023 eine verschärfte Ökodesign-Effizienzschwelle. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Seit wann gilt das Verbot für Kompaktleuchtstofflampen?

Für Kompaktleuchtstofflampen der Allgemeinbeleuchtung sind die Ausnahmen am 24.02.2023 ausgelaufen (Delegierte Richtlinie (EU) 2022/276), für langlebige Varianten unter 30 W am 24.08.2023 (Delegierte Richtlinie (EU) 2022/277).

Darf ich vorhandene Leuchtstoffröhren weiter betreiben?

Ja. Die Beschränkung betrifft das erstmalige Inverkehrbringen. Eingebaute Lampen dürfen weiter genutzt werden, bereits in Verkehr gebrachte Lampen darf der Handel weiter verkaufen. Neue Ware für die Allgemeinbeleuchtung kommt jedoch nicht mehr nach.

Soll ich nur die Röhren tauschen oder die ganze Leuchte?

Das hängt von Leuchte, Vorschaltgerät und Herstellerangaben ab. Für eine Lichtsteuerung sind neue Leuchten mit dimmbaren Treibern meist die bessere Basis, weil sie sich stufenlos regeln lassen.

Warum gleich Sensorik mit einplanen?

LED senkt die Leistung, Präsenz- und Tageslichtsteuerung senken Betriebszeit und Lichtniveau. Wer beides in einem Projekt umsetzt, plant und montiert nur einmal. Für viele Nichtwohngebäude ist eine automatische Beleuchtungssteuerung nach § 56 GModG bis 31.12.2029 ohnehin Pflicht.

Quellen