In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen brennt Licht rund um die Uhr: Flure, Stationsbereiche und Treppenhäuser werden auch nachts begangen, Nebenräume, Lager und Sanitärräume dagegen nur kurz. Eine vernetzte Lichtsteuerung senkt das Licht in Ruhephasen auf ein Orientierungsniveau ab, fährt es bei Bedarf sofort hoch und schaltet selten genutzte Räume automatisch aus. In Patientenzimmern ist Zurückhaltung gefragt: Dort steht der Komfort der Bewohner und Patienten vor der Automatik, die Präsenzsteuerung wird nur gezielt und mit dem Pflegeteam abgestimmt eingesetzt.
Besonderheiten im Gesundheitswesen
Kaum ein Gebäudetyp hat so lange Betriebszeiten wie ein Krankenhaus. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Licht vielfältig: Pflegekräfte brauchen gute Sicht für ihre Arbeit, Patienten brauchen Ruhe, Besucher müssen sich orientieren können, und in Funktionsbereichen gelten eigene fachliche Vorgaben. Pflegeeinrichtungen sind ähnlich, haben aber einen stärkeren Wohncharakter.
Eine Lichtsteuerung muss diese Unterschiede abbilden. Das gelingt mit einer klaren Zonierung: Jeder Raumtyp bekommt eigene Regeln für Nachlaufzeit, Grundlicht, Tageslichtregelung und Bedienung. Sicherheits- und Notbeleuchtung bleiben davon getrennt und folgen ihren eigenen Vorschriften.
| Bereich | Nutzung | Empfohlene Logik |
|---|---|---|
| Stationsflure | 24/7, ungleichmäßig | Grundlicht, Hochfahren bei Bewegung, Nachtabsenkung |
| Treppenhäuser | sporadisch | Grundlicht oder Bewegungserkennung |
| Patientenzimmer | dauerhaft bewohnt | manuelle Bedienung vorrangig, Automatik nur gezielt |
| Dienstzimmer, Büros | tagsüber | Präsenz plus Tageslicht |
| Lager, Ver- und Entsorgung | kurz | Präsenz, kurze Nachlaufzeit |
| Sanitärräume | kurz, ruhig | Dual-Tech-Präsenz |
Flure rund um die Uhr: Grundlicht statt Dauerlicht
Stationsflure sind das klassische Beispiel für Dauerlicht ohne Dauerbedarf. Tagsüber herrscht phasenweise viel Betrieb, dazwischen ist der Flur leer. Nachts gehen Pflegekräfte in größeren Abständen durch.
Eine Korridorfunktion löst das: Ist niemand im Flur, bleibt das Licht auf einem abgesenkten Grundlicht. Erkennt ein Sensor Bewegung, fährt die Beleuchtung im betroffenen Abschnitt hoch und folgt der Person über die vernetzten Sensoren. Das Licht geht nie ganz aus, Wege bleiben jederzeit erkennbar. Wie man Grundlicht, Nachlaufzeit und Abschnitte plant, beschreibt der Ratgeber Grundlicht und Korridorfunktion.
Für Flure eignen sich Leuchtensensoren wie der IFS105SE oder IFS108 für Montagehöhen von 2 bis 5 m. Weil jede Leuchte einen eigenen Sensor hat, entsteht eine fein abgestufte Steuerung entlang des Flurs. Über Bluetooth Mesh tauschen die Sensoren ihre Meldungen aus, sodass benachbarte Leuchten vorausschauend mitschalten. Mehr dazu im Ratgeber Bluetooth Mesh in der Lichtsteuerung.
Nachtabsenkung und Orientierungslicht
Nachts ist die Herausforderung umgekehrt: Zu viel Licht stört den Schlaf der Patienten, zu wenig Licht gefährdet Pflegekräfte und mobile Patienten auf dem Weg zur Toilette.
Eine Lichtsteuerung kann über Zeitprogramme zwischen Tag- und Nachtbetrieb wechseln:
- Tagbetrieb: normales Lichtniveau, Präsenz- und Tageslichtregelung aktiv.
- Nachtbetrieb: deutlich abgesenktes Grundlicht als Orientierungslicht, bei Bewegung nur moderates Hochfahren statt voller Helligkeit.
- Übergänge: sanftes Dimmen statt hartem Umschalten, damit der Wechsel nicht als störend wahrgenommen wird.
Die konkreten Lichtniveaus legen Sie gemeinsam mit Pflegeleitung, Hygiene- und Arbeitsschutz fest. Für Arbeitsplätze gelten die Vorgaben der DIN EN 12464-1 und der ASR A3.4, die eine Lichtsteuerung immer einhalten muss. Mehr dazu im Ratgeber Beleuchtungsstärke nach ASR A3.4 und DIN EN 12464-1.
Patientenzimmer: Präsenzsteuerung mit Vorsicht
Patientenzimmer und Bewohnerzimmer sind der sensibelste Bereich. Ein Mensch, der im Bett liegt oder schläft, bewegt sich kaum. Ein Präsenzsensor, der in dieser Situation das Licht ausschaltet, wäre störend, und ein Sensor, der nachts bei jeder Bewegung das volle Licht einschaltet, ebenso.
Deshalb gilt für Patientenzimmer:
- Manuelle Bedienung hat Vorrang. Patienten und Pflegekräfte schalten das Licht selbst. Ein batteriebetriebener Wandschalter wie der WP108E bietet Szenen, etwa Leselicht, Untersuchung, Reinigung und Nacht, und lässt sich ohne Schlitzarbeiten nachrüsten.
- Abwesenheitsbetrieb statt Vollautomatik. Wenn überhaupt automatisch, dann eher ausschaltend bei längerer Abwesenheit, etwa nach Entlassung oder während das Zimmer leer steht, nicht einschaltend.
- Lange Nachlaufzeiten und Abstimmung mit dem Pflegeteam vor der Inbetriebnahme.
- Tageslichtregelung ist dagegen unkritisch: Ist es hell genug, wird das Kunstlicht reduziert.
Ob und wie Präsenzsteuerung im Patientenzimmer eingesetzt wird, entscheiden Sie als Betreiber. Wir empfehlen, zunächst mit Fluren und Nebenräumen zu beginnen und Patientenzimmer nur dort einzubeziehen, wo es fachlich passt.
Nebenräume und Räume mit wenig Bewegung
Lager, Ver- und Entsorgungsräume, Medikamentenräume, Archive und Sanitärräume werden kurz und unregelmäßig genutzt. Hier ist eine Präsenzsteuerung mit kurzer Nachlaufzeit sinnvoll.
Eine Besonderheit sind Räume, in denen sich Personen wenig bewegen, etwa Sanitärräume mit Kabinen, Ruheräume oder Untersuchungsräume. Ein reiner PIR-Sensor braucht Bewegung im Sichtfeld. Der EFS107E kombiniert PIR mit Ultraschall und erkennt so auch kleinste Bewegungen in Räumen bis 56 m². Die Schutzart IP66 ist für feuchte Bereiche ein zusätzlicher Vorteil. Wie die Technologien sich unterscheiden, erklärt der Ratgeber PIR, Ultraschall und Mikrowelle.
Für die Nachrüstung ohne Leitungen eignet sich der batteriebetriebene BCS107 mit PIR und Tageslichtnutzung und bis zu zehn Jahren Batterielebensdauer.
Monitoring für Betrieb und Technik
Weil jedes unserer Projekte mit dem AU-Manager umgesetzt wird, liefern alle Sensoren neben der Steuerung auch Belegungs- und Verbrauchsdaten. Die Technik sieht im EnergyCenter, wie sich der Verbrauch entwickelt und welche Bereiche wann genutzt werden. Zeitpläne lassen sich grafisch auf Grundrissen verwalten. Über BACnet/IP kann die Lichtsteuerung an die Gebäudeleittechnik angebunden werden, siehe Energiemonitoring und GLT.
Pflicht und Förderung in dieser Branche
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind Nichtwohngebäude. Bei einer Heizungs-, Klima- oder kombinierten Lüftungsanlage über 70 kW verlangt § 56 Abs. 6 GModG bis 31.12.2029 eine automatische Beleuchtungssteuerung; Zonierung und Belegungserkennung sind als Soll und damit als Regelfall formuliert. Die Beleuchtung zählt nicht zur 70-kW-Schwelle, ist aber als gebäudetechnisches System Teil der Pflicht, sobald die Schwelle erreicht ist. Abs. 6 ist laut Wortlaut nicht bußgeldbewehrt, die Gebäudeautomation nach Abs. 1 dagegen schon – und deren Monitoring profitiert direkt von den Daten der Lichtsensoren.
Beleuchtung ist seit 21.07.2026 keine eigene BEG-Einzelmaßnahme mehr, als Teil eines Gebäudeautomations-Pakets mit mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11 aber weiter mit 15 % förderfähig. Details: Lichtsteuerung Pflicht und Förderung für Lichtsteuerung.
So unterstützen wir Sie
Wir nehmen Ihr Haus vor Ort auf, planen Zonen, Grundlicht und Nachtbetrieb gemeinsam mit Technik und Pflege und zeigen das Ergebnis vorab in 3D in Sensora. Montiert wird in der Regel durch uns, auf Wunsch durch Ihren eigenen Elektrofachbetrieb – bei Bedarf abschnittsweise im laufenden Betrieb. Das Monitoring ist über den AU-Manager immer enthalten. Sprechen Sie uns über Kontakt an.
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Häufige Fragen
Wo lohnt sich Lichtsteuerung im Krankenhaus am meisten?
In den Fluren und Verkehrswegen, weil dort das Licht rund um die Uhr brennt, aber nur zeitweise gebraucht wird. Ein abgesenktes Grundlicht mit Hochfahren bei Bewegung hält die Wege sicher und reduziert den Verbrauch. Danach folgen Nebenräume, Lager und Sanitärräume.
Sollte man Präsenzmelder in Patientenzimmern einsetzen?
Nur mit Vorsicht. Liegende oder schlafende Menschen bewegen sich kaum. In Patientenzimmern sollte die manuelle Bedienung Vorrang haben, Automatik eher ausschaltend bei längerer Abwesenheit und mit langen Nachlaufzeiten. Die Entscheidung trifft der Betreiber gemeinsam mit dem Pflegeteam.
Wie funktioniert eine Nachtabsenkung?
Über ein Zeitprogramm wechselt die Steuerung nachts in einen Betrieb mit abgesenktem Orientierungslicht. Erkennt ein Sensor Bewegung, fährt das Licht nur moderat hoch. Die Lichtniveaus werden mit Pflegeleitung und Arbeitsschutz festgelegt.
Welcher Sensor eignet sich für Räume mit wenig Bewegung?
Der EFS107E kombiniert PIR und Ultraschall und erkennt auch kleinste Bewegungen in Räumen bis 56 m². Er ist für Sanitär-, Ruhe- oder Untersuchungsräume eine gute Wahl, in denen reine PIR-Sensoren an Grenzen kommen.
Gilt die Pflicht zur Lichtsteuerung auch für Pflegeheime?
Pflegeheime sind Nichtwohngebäude. Liegt die Heizungs-, Klima- oder kombinierte Lüftungsanlage über 70 kW, verlangt § 56 Abs. 6 GModG bis 31.12.2029 eine automatische Beleuchtungssteuerung. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.




