Im Einzelhandel und im Supermarkt ist Licht Teil der Warenpräsentation – auf der Verkaufsfläche soll es während der Öffnungszeiten hell und einladend sein. Einsparpotenzial liegt deshalb vor allem außerhalb der Öffnungszeiten und in den Bereichen, die Kunden nie sehen: Lager, Backoffice, Sozialräume, Kühl- und Anlieferzonen. Eine vernetzte Lichtsteuerung verbindet Zeitprogramme für die Verkaufsfläche mit Präsenzsensoren für Nebenbereiche und liefert Filialnetzen über das Monitoring einen Vergleich zwischen den Standorten.

Verkaufsfläche und Nebenflächen trennen

Der wichtigste Planungsschritt ist eine saubere Aufteilung in Zonen. Verkaufsfläche und Nebenflächen haben völlig unterschiedliche Anforderungen:

BereichNutzungSteuerungslogik
Verkaufsflächewährend Öffnungszeiten durchgehendZeitprogramm, Tageslicht an Fenstern, Szenen
Schaufenster, Eingangsbereichauch nach Ladenschluss sichtbarZeitprogramm, ggf. reduziertes Niveau
Lager, Warenannahmezeitweise, oft früh morgensPräsenz bzw. Bewegung, kurze Nachlaufzeit
Backoffice, BürotagsüberPräsenz plus Tageslicht
Sozialräume, SanitärkurzPräsenz
Kühlräume, Tiefkühllagerkurz, kalt, feuchtrobuste Sensoren, Bewegungserkennung

Auf der Verkaufsfläche ist eine Präsenzsteuerung meist nicht sinnvoll: Während der Öffnungszeiten soll das Licht unabhängig davon brennen, ob gerade ein Kunde im Gang steht. Ausnahmen sind große Märkte mit wenig frequentierten Randbereichen – dort kann ein gedimmtes Grundlicht mit Hochfahren bei Bewegung eine Option sein, wenn es zum Ladenkonzept passt.

Öffnungszeiten als Rahmen

Die Öffnungszeiten sind im Handel der natürliche Taktgeber. Typischerweise unterscheidet die Steuerung vier Phasen:

  • Vorbereitung vor Ladenöffnung: Mitarbeitende räumen ein, die Verkaufsfläche braucht Arbeitslicht, aber noch nicht das volle Präsentationslicht.
  • Öffnungszeit: volles Licht auf der Verkaufsfläche, Tageslichtregelung in fensternahen Zonen.
  • Nach Ladenschluss: reduziertes Licht für Abrechnung, Reinigung und Auffüllen.
  • Nacht: Grundlicht oder aus, je nach Sicherheitskonzept; Schaufenster nach eigenem Zeitplan.

Ändern sich Öffnungszeiten, etwa an Feiertagen oder in der Vorweihnachtszeit, wird das Zeitprogramm zentral angepasst. Mit dem AU-Manager lassen sich Zeitpläne über eine Weboberfläche grafisch auf Grundrissen verwalten, auch aus der Ferne.

Grundlicht nach Ladenschluss

Viele Märkte lassen nachts einen Teil der Beleuchtung brennen, etwa als Sichtschutz gegen Einbruch oder für die Kamerasicherheit. Oft ist das historisch gewachsen und nicht mehr klar begründet. Eine vernetzte Steuerung ermöglicht stattdessen ein gezieltes Grundlicht: wenige Leuchten auf abgesenktem Niveau, die bei Bewegung – etwa durch Reinigungs- oder Sicherheitspersonal – hochfahren. Wie man Grundlicht sinnvoll plant, beschreibt der Ratgeber Grundlicht und Korridorfunktion. Das Sicherheitskonzept stimmen Sie mit Versicherung und Sicherheitsdienstleister ab.

Lager, Backoffice und Sozialräume

Hinter der Verkaufsfläche liegt der Bereich mit dem klarsten Einsparpotenzial. Lager und Warenannahme werden in Spitzen genutzt, etwa bei Anlieferung, und stehen dazwischen leer. Backoffice und Sozialräume sind ebenfalls nur zeitweise belegt.

Geeignete Sensoren:

Kühl- und Lagerbereiche

Kühlräume und Tiefkühlzellen stellen besondere Anforderungen an die Sensorik: Kälte, Feuchtigkeit und Kondensat beim Öffnen der Tür. Gleichzeitig wird dort Licht nur kurz gebraucht – beim Einlagern und Kommissionieren. Ein Sensor, der zuverlässig ausschaltet, ist hier besonders sinnvoll, weil jede Leuchte im Kühlraum zusätzlich Wärme in den gekühlten Bereich einträgt.

Der EFS106W ist für solche Umgebungen ausgelegt: Schutzart IP66, UV-beständiges Gehäuse, Temperaturbereich von −33 °C bis 65 °C und laut Hersteller für Kühlhäuser und Laderampen vorgesehen. Prüfen Sie im Projekt, ob die Temperatur Ihres Kühlbereichs im Einsatzbereich liegt. Mehr zum Thema im Ratgeber Lichtsteuerung im Kühlhaus und Tiefkühllager.

Filialnetze: vergleichen und steuern mit Monitoring

Für Handelsketten liegt ein großer Mehrwert in der Vergleichbarkeit. Weil jedes unserer Projekte mit dem AU-Manager umgesetzt wird, liefern alle Sensoren neben der Steuerung auch Belegungs- und Verbrauchsdaten. Das EnergyCenter zeigt Echtzeit- und Verlaufsdaten des Energieverbrauchs, ist per LAN oder 4G-Router erreichbar und skaliert vom Einzelgebäude bis zum Campus.

So lassen sich Fragen beantworten wie:

  • Welche Filiale verbraucht im Verhältnis zur Fläche auffällig viel Licht?
  • Wo brennt nach Ladenschluss mehr als geplant?
  • Wie oft und wann werden Lager und Backoffice tatsächlich genutzt?

Über BACnet/IP kann die Lichtsteuerung zusätzlich an eine bestehende Gebäudeleittechnik angebunden werden. Mehr dazu unter Energiemonitoring und GLT und im Ratgeber Energiemonitoring und Belegungsdaten. Die Nachrüstung erfolgt per Bluetooth Mesh ohne neue Steuerleitungen – wichtig, wenn Arbeiten im laufenden Verkauf oder in kurzen Schließzeiten stattfinden müssen.

Pflicht und Förderung in dieser Branche

Supermärkte und Ladengeschäfte sind Nichtwohngebäude. Bei einer Heizungs-, Klima- oder kombinierten Lüftungsanlage über 70 kW verlangt § 56 Abs. 6 GModG bis 31.12.2029 eine automatische Beleuchtungssteuerung. Der Schwellwert gilt je Anlage, nicht je Mieter – in Einkaufszentren lohnt daher ein genauer Blick, siehe 70-kW-Schwelle im GModG prüfen. Die Beleuchtung zählt nicht zur Schwelle, ist aber als gebäudetechnisches System Teil der Pflicht, sobald die Schwelle erreicht ist. Zonierung und Belegungserkennung sind als Soll formuliert, also als Regelfall mit Begründungspflicht. Abs. 6 ist laut Wortlaut nicht bußgeldbewehrt, die Gebäudeautomation nach Abs. 1 dagegen schon – und für deren Monitoring liefern die Lichtsensoren die Daten.

Beleuchtung ist seit 21.07.2026 keine eigene BEG-Einzelmaßnahme mehr, als Teil eines Gebäudeautomations-Pakets mit mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11 aber weiter mit 15 % förderfähig. Details: Lichtsteuerung Pflicht und Förderung für Lichtsteuerung.

So unterstützen wir Sie

Wir nehmen Ihren Markt oder Ihre Pilotfiliale vor Ort auf, planen Zonen für Verkaufsfläche und Nebenbereiche und zeigen die Lichtsteuerung vorab in 3D in Sensora. Die Montage übernehmen wir in der Regel selbst, auf Wunsch Ihr eigener Elektrofachbetrieb – bundesweit und abgestimmt auf Ihre Öffnungszeiten. Das Monitoring ist über den AU-Manager immer enthalten. Eine erste Abschätzung liefert der Einsparrechner, für Ihr Projekt erreichen Sie uns über Kontakt.

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Häufige Fragen

Sollte die Verkaufsfläche per Präsenzmelder gesteuert werden?

Meist nicht. Während der Öffnungszeiten soll die Verkaufsfläche unabhängig von einzelnen Kunden hell sein. Sinnvoll sind dort Zeitprogramme nach Öffnungszeiten und Tageslichtregelung an Fensterfronten. Präsenzsensoren spielen ihre Stärke in Lager, Backoffice und Sozialräumen aus.

Was passiert mit dem Licht nach Ladenschluss?

Statt pauschal einen Teil der Beleuchtung brennen zu lassen, kann ein gezieltes Grundlicht auf abgesenktem Niveau eingerichtet werden, das bei Bewegung hochfährt. Das Sicherheitskonzept stimmen Sie mit Versicherung und Sicherheitsdienstleister ab.

Welcher Sensor eignet sich für Kühlräume?

Der EFS106W hat Schutzart IP66, ein UV-beständiges Gehäuse und einen Temperaturbereich von −33 °C bis 65 °C; der Hersteller sieht ihn unter anderem für Kühlhäuser und Laderampen vor. Ob die Temperatur Ihres Kühlbereichs im Einsatzbereich liegt, wird im Projekt geprüft.

Wie hilft Monitoring bei mehreren Filialen?

Über den AU-Manager liefern alle Sensoren Belegungs- und Verbrauchsdaten. Filialen lassen sich so vergleichen, Auffälligkeiten nach Ladenschluss erkennen und Zeitpläne zentral anpassen, auch aus der Ferne.

Gilt die Pflicht zur Lichtsteuerung auch für Supermärkte?

Supermärkte sind Nichtwohngebäude. Liegt die Heizungs-, Klima- oder kombinierte Lüftungsanlage über 70 kW, verlangt § 56 Abs. 6 GModG bis 31.12.2029 eine automatische Beleuchtungssteuerung. Der Schwellwert gilt je Anlage. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.