Schulen und Sporthallen gehören zu den Gebäuden, in denen Licht besonders oft unnötig brennt: Klassenräume stehen in Pausen, Freistunden und nachmittags leer, Sporthallen werden abends von Vereinen nur teilweise genutzt, und in hellen Räumen läuft die Beleuchtung trotz Tageslicht weiter. Eine vernetzte Lichtsteuerung mit Präsenz- und Tageslichtsensoren schaltet und dimmt das Licht nach tatsächlicher Belegung und vorhandenem Tageslicht. Für Kommunen und Schulträger ist das zugleich ein Baustein, um die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes an Nichtwohngebäude zu erfüllen.
Warum Schulen ein typischer Fall für Lichtsteuerung sind
Schulgebäude haben ein sehr wechselhaftes Nutzungsprofil. Ein Klassenraum ist in der ersten Stunde voll besetzt, in der zweiten vielleicht leer, weil die Klasse im Fachraum oder in der Sporthalle ist. Nach Schulschluss werden einzelne Räume für Ganztag, Nachhilfe oder Konferenzen genutzt, der Rest des Gebäudes steht leer. Dazu kommen Reinigungszeiten am späten Nachmittag oder frühen Morgen.
Mit klassischen Lichtschaltern hängt der Verbrauch davon ab, ob jemand beim Verlassen des Raums an das Ausschalten denkt. Das funktioniert in der Praxis selten zuverlässig. Eine automatische Steuerung nimmt diese Aufgabe ab: Ist der Raum leer, dimmt das Licht nach einer einstellbaren Nachlaufzeit ab und schaltet aus. Ist genug Tageslicht vorhanden, bleibt das Kunstlicht reduziert, auch wenn der Raum besetzt ist.
Klassenräume: Präsenz und Tageslicht zusammen denken
Klassenräume haben meist eine Fensterfront auf einer Seite. Die fensternahen Tischreihen sind an hellen Tagen ausreichend mit Tageslicht versorgt, die Reihen an der Flurwand dagegen oft nicht. Eine sinnvolle Lösung teilt die Beleuchtung daher in Lichtbänder auf und regelt sie getrennt. Das Prinzip erklären wir ausführlich im Ratgeber Tageslichtnutzung / Daylight Harvesting.
Für die Präsenzerkennung sind zwei Varianten üblich:
- Sensor in der Leuchte: Leuchtensensoren wie der IFS105SE oder der IFS108 kombinieren PIR und Tageslichtsensor für Montagehöhen von 2 bis 5 m. Jede Leuchte wird so zu einer eigenständig regelnden Einheit (Lichtsteuerung auf Leuchtenebene, siehe LLLC-Ratgeber).
- Deckensensor für den ganzen Raum: Der EFS107E arbeitet mit PIR und Ultraschall und deckt Räume bis 56 m² ab. Die Dual-Technologie erkennt auch ruhige Phasen wie Klassenarbeiten zuverlässiger, in denen sich kaum jemand bewegt.
Für die Lehrkraft bleibt die manuelle Bedienung wichtig. Ein Wandschalter wie der WP108E bietet Szenentasten, etwa für Unterricht, Präsentation am Whiteboard oder Beamer und Reinigung. Der Schalter ist batteriebetrieben und lässt sich ohne Schlitzarbeiten setzen.
Wichtig für die Planung: Die Steuerung muss die geforderten Beleuchtungsstärken am Arbeitsplatz einhalten. Maßgeblich sind die DIN EN 12464-1 und für Arbeitsstätten die ASR A3.4. Mehr dazu im Ratgeber Beleuchtungsstärke nach ASR A3.4 und DIN EN 12464-1.
Stundenplan und Belegung: Zeitprogramm plus Sensor
Viele Schulträger fragen, ob man die Beleuchtung nicht einfach nach Stundenplan schalten kann. Ein reines Zeitprogramm hat einen Nachteil: Es weiß nicht, ob der Raum tatsächlich genutzt wird. Fällt eine Stunde aus oder wechselt die Klasse in einen anderen Raum, brennt das Licht trotzdem.
Bewährt hat sich die Kombination aus beidem:
- Zeitprogramm als Rahmen: Außerhalb der Nutzungszeiten, etwa nachts, an Wochenenden und in den Ferien, ist die Beleuchtung grundsätzlich aus oder auf Grundlicht.
- Sensor als Feinsteuerung: Innerhalb der Nutzungszeiten entscheidet die Präsenzerkennung, ob das Licht tatsächlich gebraucht wird.
- Abwesenheitsbetrieb: In Räumen mit viel Tageslicht schaltet die Lehrkraft das Licht bei Bedarf per Taster ein, der Sensor schaltet bei Abwesenheit automatisch aus.
Flure und Treppenhäuser in Schulen erleben kurze, starke Spitzen in den Pausen und lange Ruhephasen dazwischen. Hier bietet sich eine Grundlicht- oder Korridorfunktion an: Das Licht bleibt bei leerem Flur gedimmt und fährt bei Bewegung hoch. Details im Ratgeber Grundlicht und Korridorfunktion.
Sporthallen: große Höhen, harte Bedingungen
In Sporthallen hängen die Leuchten deutlich höher als in Klassenräumen. Hier sind Highbay-Sensoren gefragt. Der EFS106 ist für Montagehöhen zwischen 5 und 22 m ausgelegt, kombiniert PIR mit Tageslichtnutzung und hat austauschbare Linsen, mit denen sich das Erfassungsfeld an die Hallengeometrie anpassen lässt. Grundlagen zur Auswahl finden Sie im Ratgeber Highbay-Sensoren für Hallen und Lager.
Typische Anforderungen in Sporthallen:
- Teilbare Hallen: Mehrfeldhallen werden häufig mit Trennvorhängen geteilt. Die Beleuchtung sollte je Hallenteil getrennt geschaltet werden, damit eine Vereinsgruppe im ersten Drittel nicht die ganze Halle erhellt.
- Unterschiedliche Lichtniveaus: Schulsport, Training und Wettkampf haben verschiedene Anforderungen. Szenen am Wandschalter lassen die Hallenaufsicht zwischen den Niveaus wählen.
- Tageslicht über Oberlichter: Viele Hallen haben Fensterbänder oder Lichtkuppeln. Die Tageslichtregelung reduziert das Kunstlicht, solange es draußen hell genug ist.
- Nebenräume: Umkleiden, Duschen, Geräteräume und Flure werden nur zeitweise genutzt und eignen sich gut für Präsenz- oder Bewegungserkennung.
Ballwurfschutz
In Sporthallen müssen Leuchten und alle daran oder an der Decke montierten Komponenten für Ballwurf geeignet sein. Das gilt auch für Sensoren. Ob eine Kombination aus Leuchte, Schutzgitter und Sensor die Anforderungen erfüllt, hängt von der konkreten Leuchte und ihrer Prüfung ab und muss im Projekt mit dem Leuchtenhersteller geklärt werden. Sensoren, die direkt an der Leuchte sitzen, lassen sich oft in deren Schutzkonzept einbeziehen. Wir prüfen das bei der Planung gemeinsam mit Ihnen.
Kommunen und öffentliche Hand: Pflicht, Haushalt und Bauzeit
Für kommunale Schulträger kommen drei Punkte zusammen: gesetzliche Anforderungen, knappe Haushalte und kurze Zeitfenster für Baumaßnahmen.
Pflicht: Schulen und Sporthallen sind Nichtwohngebäude. Hat die Heizungs-, Klima- oder kombinierte Lüftungsanlage mehr als 70 kW, verlangt § 56 Abs. 6 GModG bis 31.12.2029 eine automatische Beleuchtungssteuerung. Ob die Schwelle erreicht ist, wird je Anlage geprüft, wie im Ratgeber 70-kW-Schwelle im GModG prüfen beschrieben.
Bauzeit: Arbeiten im laufenden Schulbetrieb sind schwierig. Eine Funklösung über Bluetooth Mesh braucht keine neuen Steuerleitungen. Sensoren werden an den Leuchten oder an der Decke montiert, Schalter batteriebetrieben gesetzt. Das passt in Ferienzeiten und reduziert Staub und Lärm.
Liegenschaftsübersicht: Viele Kommunen betreuen zahlreiche Schulen und Hallen. Weil jedes unserer Projekte mit dem AU-Manager umgesetzt wird, liefern alle Sensoren neben der Steuerung auch Belegungs- und Verbrauchsdaten. Das Gebäudemanagement sieht, welche Räume wann genutzt werden und wie sich der Verbrauch entwickelt. Mehr dazu unter Energiemonitoring und GLT.
Pflicht und Förderung in dieser Branche
Nach § 56 Abs. 6 GModG ist die automatische Beleuchtungssteuerung in Nichtwohngebäuden ab 70 kW bis 31.12.2029 ein Muss, Zonierung und Belegungserkennung sind als Soll formuliert. Soll bedeutet in der Praxis den Regelfall: Wer davon abweicht, muss begründen, warum. Zudem zählt die Beleuchtung zwar nicht zur 70-kW-Schwelle, ist aber nach § 3 Abs. 1 Nr. 10a ein gebäudetechnisches System und gehört damit zur Pflicht, sobald die Schwelle durch Heizung, Klima oder Lüftung erreicht ist. Der Verstoß gegen Abs. 6 ist laut Wortlaut nicht bußgeldbewehrt, die Gebäudeautomation nach Abs. 1 dagegen schon – und für deren Monitoring liefern die Lichtsensoren Belegungs- und Verbrauchsdaten. Die Einsparung beginnt außerdem ab dem ersten Tag.
Beleuchtung ist seit 21.07.2026 keine eigene BEG-Einzelmaßnahme mehr. Als Teil eines Gebäudeautomations-Pakets mit mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11 ist die Lichtsteuerung aber weiterhin mit 15 % förderfähig. Alle Details stehen im Ratgeber Förderung für Lichtsteuerung und auf der Seite Lichtsteuerung Pflicht.
So unterstützen wir Sie
Wir nehmen Ihre Schule oder Sporthalle vor Ort auf, planen Sensoren, Zonen und Szenen und zeigen Ihnen die Lichtsteuerung vorab in 3D in unserer Software Sensora. Die Montage übernehmen wir in der Regel selbst, auf Wunsch montiert Ihr eigener Elektrofachbetrieb. Durch den AU-Manager ist das Monitoring in jedem Projekt enthalten. Eine erste Abschätzung der Einsparung liefert der Einsparrechner. Sprechen Sie uns über Kontakt an.
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Häufige Fragen
Lohnt sich Lichtsteuerung in Schulen?
Schulen haben ein stark wechselndes Nutzungsprofil mit Pausen, Freistunden, Fachraumwechseln und leeren Nachmittagen. Präsenz- und Tageslichtsensoren schalten und dimmen das Licht nach tatsächlichem Bedarf. Wie viel das im konkreten Gebäude bringt, schätzt der Einsparrechner ab.
Kann man die Beleuchtung einfach nach Stundenplan schalten?
Ein Zeitprogramm ist ein guter Rahmen, etwa für Nächte, Wochenenden und Ferien. Es weiß aber nicht, ob ein Raum tatsächlich genutzt wird. Bewährt hat sich die Kombination: Zeitprogramm für die Grundzeiten, Präsenzsensoren für die Feinsteuerung innerhalb der Nutzungszeit.
Welche Sensoren eignen sich für Sporthallen?
In Sporthallen hängen die Leuchten hoch, deshalb sind Highbay-Sensoren nötig. Der EFS106 ist für Montagehöhen von 5 bis 22 m ausgelegt, kombiniert PIR mit Tageslichtnutzung und hat austauschbare Linsen. Die Ballwurfsicherheit der Kombination aus Leuchte und Sensor wird im Projekt mit dem Leuchtenhersteller geklärt.
Sind Schulen zur Lichtsteuerung verpflichtet?
Schulen und Sporthallen sind Nichtwohngebäude. Liegt die Heizungs-, Klima- oder kombinierte Lüftungsanlage über 70 kW, verlangt § 56 Abs. 6 GModG bis 31.12.2029 eine automatische Beleuchtungssteuerung. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Kann man im laufenden Schulbetrieb nachrüsten?
Ja. Über Bluetooth Mesh sind keine neuen Steuerleitungen nötig. Sensoren werden an Leuchten oder Decke montiert, Wandschalter wie der WP108E sind batteriebetrieben. So lassen sich Arbeiten gut in Ferienzeiten legen.




